Ex-UBS-Händler war gemäss Verteidiger kein Einzeltäter

Kweku Adoboli

Ex-UBS-Händler Kweku Adoboli während der Vorführung vor dem Haftrichter am 16.09.2011.

London – Der nach fehlgeschlagenen Milliardenspekulationen vor Gericht stehende frühere UBS-Händler Kweku Adoboli war nach Überzeugung seiner Verteidiger kein Einzeltäter. Seine Verhaltensweisen habe er von Kollegen bei der Bank gelernt, erklärte sein Verteidiger Charles Sherrard am Donnerstag vor Gericht.

Drei von Adobolis Kollegen in der für den Handel mit Exchange Traded Funds (ETF) zuständigen Londoner Abteilung der UBS-Investmentbank hätten zum Teil aktiv an den Handlungen teilgenommen, deretwegen er nun vor Gericht stehe, sagte der Verteidiger vor den Geschworenen des Londoner Southwark Crown.

Auf «nicht schuldig» plädiert
Adobolis Fehlspekulationen haben der UBS einen Verlust von 2,3 Mrd USD beschert. Adobli wird Betrug und falsche Buchführung vorgeworfen. Er hat auf «nicht schuldig» plädiert. Die Methode, das wahre Ausmass von Handelsaktivitäten zu verschleiern, habe Adoboli bei anderen aus der UBS gelernt, sagte der Verteidiger. Es habe, und vielleicht sei das immer noch so, «geheime Bücher» im Handelssystem der Bank gegeben. Als die Sache aufgeflogen sei, hätten ihn seine Kollegen im Stich gelassen. Adoboli wurde am 15. September 2011 festgenommen.

Geheime Konten
Am Dienstag hatte ein früherer Kollege von Adoboli ausgesagt, er habe seit Januar 2011 von geheimen Konten gewusst, über die dieser seine nicht genehmigten Transaktionen verbuchte. Gemeldet habe er das aber nicht, da er Streit mit seinem Kollegen vermeiden wollte. Nach Ansicht der Anklage ist Adoboli ein Einzeltäter, der aus Ehrgeiz die ihm vorgeschriebenen Handels-Limite überschritt. Als die Griechenlandkrise sich verschärft habe, habe er Verluste eingefahren, die er durch immer waghalsigere Spekulationen auszugleichen versuchte.

Zu laxe Risiko-Überwachung
Die aufgelaufenen Verluste soll er zunächst in geheimen Konten, sogenannten Regenschirmen, versteckt haben. Nach Ansicht der Verteidigung wurde die Risiko-Überwachung zu Adobolis Zeiten bei UBS zu lax gehandhabt. Wie während des Prozesses bereits zuvor bekannt wurde, hat der Angeklagte auch mit dem verbotenen Finanzgeschäft Spread Betting Geld verloren. Adoboli wurde von der UBS zweimal darüber informiert, dass diese Wettpraxis gegen die Regeln der Bank verstosse. Weder Anklage noch Verteidigung haben dies bestritten. (awp/mc/ps)

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