EZB verteidigt Rettungskurs gegen Kritik
EZB-Präsident Mario Draghi. (Bild: EZB)
Frankfurt – Die Europäische Zentralbank (EZB) hält ihre Sondermassnahmen zur Rettung des Euro trotz anhaltender Kritik für richtig und zulässig. Die Notenbank handele «innerhalb ihres Mandats und erfüllt auch ihr Mandat», heisst es in einem 52-seitigen Gutachten, das der Göttinger Europarechtler Frank Schorkopf im Auftrag der EZB für das Bundesverfassungsgericht geschrieben hat. Darüber berichtete zuerst das «Handelsblatt» (Montag).
Die Karlsruher Richter befassen sich am 11./12. Juni mit der europäischen Krisenpolitik – unter anderem auch mit Staatsanleihenkäufen der EZB. Die Deutsche Bundesbank hatte in ihrer am Freitag bekanntgewordenen Stellungnahme für das Verfahren einmal mehr deutliche Kritik am Kurs der EZB geäussert. Seit der Entscheidung der Währungshüter aus dem Mai 2010, dem strauchelnden Griechenland mit dem Kauf von Anleihen unter die Arme zu greifen, warnt die Bundesbank vor Gefahren: Die EZB gerate zu nah an die ihr verbotene Staatsfinanzierung mit der Notenpresse, kritisierte zunächst Bundesbankpräsident Axel Weber, dann sein Nachfolger Jens Weidmann. Der EZB-Gutachter kommt zu dem Schluss, die EZB handele rechtmässig: «Ihr Handeln allgemein und besonders seit dem Frühjahr 2010 hält sich innerhalb der ihr von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union übertragenen Zuständigkeiten und achtet die nationale Identität der Mitgliedstaaten.» Aus Sicht der Bundesbank macht sich die EZB gerade mit ihrer im Sommer 2012 angekündigten Bereitschaft, unter bestimmten Bedingungen notfalls unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen, gegenüber Regierungen erpressbar: Der Reformdruck könnte nachlassen.
«Mit dem deutschen Verfassungsrecht vereinbar»
Das von der EZB beauftragte Gutachten hält fest, sowohl das erste Anleihenkaufprogramm (SMP) als auch das im Sommer 2012 auf den Weg gebrachte zweite Kaufprogramm (OMT) «halten sich im Rahmen des geldpolitischen Mandats der Europäischen Zentralbank, entsprechen damit dem unionsrechtlichen Massstab. Sie sind zugleich mit dem deutschen Verfassungsrecht vereinbar und achten die tragenden Verfassungsstrukturen Deutschlands wie sie in diesem Fall besonders in der Budgetverantwortung des Parlaments zum Ausdruck kommen». Geldpolitische Operationen von Notenbanken seien «Teil ihrer hoheitlichen Aufgaben». Notenbanken dürften «Risiken in Kauf nehmen, soweit dies erforderlich ist, um ihre hoheitlichen Aufgaben zu erfüllen», schreibt der Göttinger Professor. «Grundsätzlich sind die mit geldpolitischen Operationen verbundenen Risiken durch das von den Mitgliedstaaten erteilte Mandat gedeckt.» (awp/mc/hfu)