Bern – Die Bundesanwaltschaft (BA) hat eine Strafuntersuchung gegen die Falcon Bank aufgrund von Erkenntnissen aus den bisherigen Strafverfahren im Zusammenhang mit mit dem Skandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB sowie aufgrund des Entscheides der Finanzmarktaufsicht (Finma) von Anfang Oktober 2016 eröffnet, wie die BA am Mittwoch mitteilte. Diese Unterlagen liessen den Verdacht zu, dass die Falcon Bank mit einer adäquaten Organisation die vermutete Geldwäscherei hätte verhindern können.
Dazu wäre die Bank laut BA verpflichtet gewesen. Gemäss dem Schweizer Strafgesetzbuch (StGB) müssen Unternehmen alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen treffen, um Straftaten zu verhindern. Mit der Eröffnung eines Strafverfahrens gerät die Falcon Bank noch stärker unter Druck. Die Finanzmarktaufsicht (Finma) sowie die Monetary Authority of Singapur (MAS) haben bereits am Vortag mitgeteilt, dass die Falcon Private Bank wegen ihrer Verstrickungen in den Skandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB nicht ungeschoren davonkommt. Unter anderem muss die Bank Gewinne zurückerstatten und ihre Filiale in Singapur schliessen. Die Behörden kamen bei ihren Untersuchungen zum Schluss, dass die Falcon Bank riesige Geldsummen im Zusammenhang mit dem 1MDB-Staatsfonds entgegennahm und weiterleitete, ohne die Hintergründe dieser Transaktionen wie vorgeschrieben eingehend zu prüfen.
Weltweit grösster Korruptionsfall
Beim Skandal um den milliardenschwere malaysische Staatsfonds 1MDB geht es um den Vorwurf, dass sich der derzeit amtierende malaysische Premierminister Najib Rezak mit dem Fonds bereichert hat. In Malaysia und in den USA wird darum gegen Rezak wegen Korruption ermittelt. In verschiedenen Ländern laufen Verfahren gegen Banken, die Rezak bei der Verschleierung der Geldspur geholfen haben sollen. In «einen der weltweit grössten Fälle von vermuteter Korruption der letzten Jahre», wie es die Finma ausdrückte, sind auch Schweizer Banken verstrickt. So hatte die Schweizer Aufsichtsbehörde in diesem Zusammenhang im Mai die Auflösung der Bank BSI verfügt. Gegen die Tessiner Privatbank läuft zudem ein Verfahren der Bundesanwaltschaft, die der Bank ebenfalls organisatorische Mängel vorwirft. Mit ihrem gestrigen Entscheid zur Falcon Bank haben die Singapurer Aufsichtsbehörde MAS zudem auch ihre 1MDB-Untersuchungen gegen die UBS abgeschlossen. Auch bei dieser Bank hat die Aufsichtsbehörde diverse Rechtsbrüche festgestellt. Doch seien diese den Verfehlungen einzelner Bankangestellter zuzuschreiben und nicht grundsätzlicher Natur. Die UBS muss deshalb eine Busse von 1,3 Mio Singapur Dollar, umgerechnet knapp 1 Mio CHF, bezahlen. (awp/mc/cs)