Finanzplatz: Stärkung der makroprudenziellen Aufsicht
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf.
Bern – Die Arbeitsgruppe «Finanzstabilität» des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) hat ihren Bericht über die maktroprudenzhielle Aufsicht in der Schweiz vorgelegt. Sie schlägt darin vor, das makroprudenzielle Instrumentarium um einen antizyklischen Puffer zu ergänzen und die Eigenmittelunterlegung im Hypothekargeschäft zu verstärken. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) soll ferner direkten Zugang zu Informationen der Finanzmarktteilnehmer erhalten. Die Umsetzung wurde teilweise bereits in die Wege geleitet.
Die Arbeitsgruppe, die im April 2011 ins Leben gerufen wurde, hatte aufgrund der Finanzmarktkrise geprüft, wie die Aufsicht über das schweizerische Finanzsystem als Ganzes – also auf makroprudenzieller Ebene – gestärkt werden kann. Schwachstellen sollten beseitigt werden, um die Volkswirtschaft vor den Risiken einer Finanzkrise besser zu schützen. In dem am Montag veröffentlichten Bericht hält die Arbeitsgruppe fest, dass die in der Schweiz mit der Überwachung der Finanzmärkte und ihrer Teilnehmer betrauten Institutionen grundsätzlich für ihre makroprudenziellen Aufgaben gerüstet sind. Die Mandate der SNB sowie der Finanzmarktaufsicht FINMA seien hinreichend präzise formuliert.
Höhere Eigenmittelanforderungen
Die Arbeitsgruppe schlägt vor, das makroprudenzielle Instrumentarium um einen antizyklischen Puffer zu ergänzen und die Eigenmittelunterlegung im Hypothekargeschäft zu verstärken. Vorgesehen ist, dass die Schweizer Banken bei Hypotheken mit erhöhten Risiken mehr Eigenmittel halten sollen. Diese Vorschläge stiessen in Bankenkreisen auf Kritik. Mit dem antizyklischen Puffer soll die Widerstandsfähigkeit der Banken gegenüber den Risiken eines übermässigen Kreditwachstums erhöht werden. Der Puffer soll während eines Wirtschaftsaufschwungs anschwellen, damit er dann im Abschwung genutzt werden kann.
Rückgriff auf Puffer bereits vor Inkrafttretung von Basel-III
Der Puffer soll bis zu 2,5% der gewichteten Positionen betragen und so ausgestaltet werden, dass er nach Bedarf auf bestimmte Kreditpositionen beschränkt werden kann. Aktiviert werden kann der Puffer durch die SNB. Die gegenwärtigen Entwicklungen im Schweizer Hypothekar- und Immobilienmarkt legen nach Auffassung der Arbeitsgruppe nahe, dass ein Rückgriff auf den Puffer bereits vor dem für den 1. Januar 2013 geplanten Inkrafttreten der Basel III-Reform erforderlich werden könnte. Dadurch könnte die avisierte Anpassung der Risikogewichtung bei der Belehnung von Wohnliegenschaften wirkungsvoll ergänzt werden.
Mehr Daten für die SNB
Geht es nach der Mehrheit der Arbeitsgruppe, soll ferner die Nationalbank für ihre Aufsichtstätigkeit in Zukunft von den Banken mehr erhalten als nur statistische Daten. Heute hat die SNB keinen direkten, rechtlich durchsetzbaren Zugang zu Informationen nicht-statistischer Art. Die Finanzkrise habe aber offenbart, dass solche Informationen für das Erfassen systemischer Risiken von grosser Bedeutung sein könnten. Konkret geht es um quantitative, aber weder standardisierte noch aggregierbare Informationen darüber in welchem Mass die Finanzmarktteilnehmer bestimmten Risikofaktoren ausgesetzt sind.
Derzeitiges System stösst aber Grenzen
Diese Daten werden heute von der FINMA erhoben und an die SNB weiter geleitet. Dieses System stosse aber an Grenzen. Damit es aber zwischen FINMA und SNB künftig nicht zu Doppelspurigkeiten kommt, soll der Zugang der SNB auf Informationen beschränkt werden, die nicht durch andere Behörden eingeholt werden und die eindeutig für makroprudenzielle Einschätzungen nötig sind. Die Umsetzung der einzelnen vorgeschlagenen Massnahmen der Arbeitsgruppe wurde allerdings teilweise bereits in die Wege geleitet. So hat das EFD bereits eine Anhörung zur Einführung eines antizyklischen Puffers sowie zur Erhöhung der Anforderungen für die Unterlegung von Hypothekarkrediten durchgeführt. (awp/mc/ps)