Schweizer Aufsicht nickt Notfallpläne von Credit Suisse und UBS ab

Schweizer Aufsicht nickt Notfallpläne von Credit Suisse und UBS ab
Mark Branson, scheidender Finma-Chef. (Foto: Finma)

Bern – Die Credit Suisse und UBS sind für einen allfälligen Krisenfall gemäss Einschätzung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) gut aufgestellt. Die Finma beurteilt die von den Grossbanken vorgelegten Notfallpläne als umsetzbar. Noch nicht soweit sind die Pläne der Postfinance, der ZKB und von Raiffeisen.

CS und UBS waren von den Behörden dazu aufgefordert worden, bis Ende 2019 einen Plan vorzulegen, der aufzeigt, wie sie systemrelevante Funktionen im Falle einer drohenden Insolvenz weiterführen können. Die Finma hat die Pläne nun geprüft. Und sie seien umsetzbar, teilte die Finma am Dienstag mit.

Während die von der Credit Suisse mit Blick auf die «Too big to fail»-Regulierung (TBTF) aufgestellten Pläne ohne Auflagen genehmigt wurden, sieht die Finma bei der UBS noch leichten Korrekturbedarf. Sie stuft bestimmte Eventualverbindlichkeiten der grössten Schweizer Bank noch als zu hoch ein.

Das Ziel der im Zuge der Finanzkrise aufgestellten «TBTF»-Regeln ist es, die Widerstandskraft der Banken in schweren Krisen zu erhöhen. Ein Teil davon sind Notfallpläne, die den Weiterbetrieb der für die Schweizer Volkswirtschaft wichtige Funktionen wie das inländische Einlagen- und Kreditgeschäft oder den Zahlungsverkehr sicherstellen.

«Noch nicht am Ziel»
Finma-Direktor Mark Branson zeigt sich in der Mitteilung mit dem Stand der von den Banken eingereichten Pläne zufrieden. Die involvierten Institute hätten grosse Anstrengungen unternommen. «Die Umsetzung ist weit fortgeschritten, allerdings sind wir noch nicht am Ziel», so Branson.

Denn noch muss für die Grossbanken ein sogenannter Global-Resolution-Plan erstellt werden, der auch die ausländischen Einheiten miteinbezieht. Darin wird dargelegt, wie eine von der Finma angeordnete Sanierung oder Liquidation auf globaler Ebene durchgeführt werden kann.

Die CS und die UBS hätten dafür bereits «wesentliche Vorbereitungen» getroffen und «grosse Fortschritte» erzielt, so die Finma. Insbesondere mit Blick auf die strukturelle Entflechtung seien etwa mit der Schaffung von Holdingstrukturen und Schweizer Tochtergesellschaften die Anforderungen erfüllt worden. Arbeit stehe aber noch beim Aufbau eines genügend grossen Liquiditätspolsters für den Krisenfall an. Dafür müssten noch regulatorische Anforderungen geschaffen werden.

Die CS will den globalen Abwicklungsplan bis 2022 aufstellen, wie sie in einer Stellungnahme schreibt. Bereits im Jahr 2015 habe man systemrelevante Funktionen und andere kritische Bereiche mit der Gründung der Credit Suisse (Schweiz) AG in einer gesonderten Rechtseinheit in der Schweiz zusammengefasst, beschreibt der neue CS-Chef Thomas Gottstein einen dazu getätigten Schritt. Auch die UBS sieht sich mit dem Finma-Bericht in ihrer Arbeit bestätigt. Der als umsetzbar beurteilte Notfallplan sei ein wesentlicher Baustein für eine glaubwürdige Abwicklung der Gruppe im Falle einer Krise.

Inländische Banken unterschiedlich weit
Auch die drei inlandorientierten und ebenfalls als systemrelevant eingestuften Finanzinstitute Postfinance, ZKB und Raiffeisen haben ihre Notfallpläne bei der Finma zur Prüfung eingereicht. Sie sind laut Finma mit der Umsetzung der Pläne jedoch noch unterschiedlich weit. Noch keiner dieser Pläne gehe als umsetzbar durch, stellt der Regulator fest.

Bei der ZKB gebe es einen plausiblen Plan, wie die für den Krisenfall notwendigen Ressourcen in den Bereichen Kapital und Liquidität vervollständigt werden könnten, so die Finma. Bei Raiffeisen und Postfinance fehle hingegen noch ein plausibles Vorgehen für den Aufbau der erforderlichen verlustabsorbierenden Mittel für den Krisenfall.

Derzeit arbeiten laut dem Regulator sowohl die ZKB, die Postfinance als auch Raiffeisen weiter an der Bereitstellung eines umsetzbaren Notfallplans. Raiffeisen werde den überarbeiteten Notfallplan Mitte 2020 bei der Finma einreichen, schreibt die Genossenschaftsbank in einer Stellungnahme dazu.

SIX-Pläne noch nicht genehmigt
Nicht nur Banken, sondern auch systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen müssen laut Finma in einem Stabilisierungsplan darlegen, mit welchen Massnahmen sie sich im Fall einer Krise nachhaltig stabilisieren wollen, um bedeutsame Geschäftsprozesse fortführen zu können. Da geht es um die Stabilität der Börsenbetreiberin SIX bzw. ihrer Töchter SIX x-clear und SIX SIS.

Die Pläne für diese Einheiten seien kontinuierlich weiterentwickelt worden, schreibt die Finma. Aufgrund der hohen Anforderungen bedürfe es aber noch weiterer Verbesserung, ehe man sie genehmigen könne. Zudem würden auch die Arbeiten für Abwicklungspläne aufgenommen. (awp/mc/ps)

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