Finma muss sich erneut mit BSI-Fall befassen
Bern – Die Finanzmarktaufsicht (Finma) muss sich nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) erneut über den milliardenschweren Geldwäschereifall der Banca della Svizzera Italiana (BSI) beugen. Kritik äussert das Gericht an der Art und Weise, wie der von der Bank eingezogene Gewinn berechnet wurde.
Die Finma hatte 2016 bei der BSI schwere Verletzungen aufsichtsrechtlicher Bestimmungen festgestellt. Sie verfügte seinerzeit die Auflösung der Bank und zog «ungerechtfertigt erzielten Gewinn» von 95 Millionen Franken ein.
Denn die BSI hatte in den Jahren 2011 bis 2015 im indirekten Zusammenhang mit dem Korruptionsfall um den malaysischen Staatsfonds 1MDB laut Finma mehrfach gegen das Geldwäschereigesetz und das Bankengesetz sowie deren Verordnungen verstossen.
Nicht nachvollziehbar
Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich zwar in seinem am Dienstag veröffentlichten Verdikt grundsätzlich der Beurteilung der Finma an, dass die BSI ihre Aufsichtspflichten grob verletzt habe. Es zog aber den von der Finma einbehaltenen Gewinnbeitrag in Zweifel. Die Schätzung von 95 Millionen Franken sei «nicht nachvollziehbar».
So hielt das Gericht etwa fest, dass die Finma den unrechtmässig erwirtschafteten Gewinn genau zu berechnen habe. Die Behörde habe aber bei der Feststellung der 95 Millionen gleich auch eine Art «Kompensationsgeschäft» gemacht. Denn in einem anderen Korruptionsfall – in diesen waren brasilianische Kunden der BSI involviert – habe die Finma mit Verwies auf den Malaysia-Fall auf eine Gewinneinziehung verzichtet. Dem Gericht sei es «nicht ersichtlich», weshalb das Gegengeschäft vorgenommen wurde.
Das Gericht hiess daher eine Beschwerde der BSI teilweise gut und wies den Fall an die Finma zurück. Das Urteil kann vor Bundesgericht angefochten werden. Ob dies auch geschehen wird, wird die Finma zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
Neuland für die Finma
«Wir werden das Urteil des BVGer nun analysieren und dann entscheiden, ob wir die Neuberechnung direkt vornehmen werden oder den Entscheid an das Bundesgericht weiterziehen werden», erklärte Finma-Sprecher Tobias Lux auf Anfrage von AWP. Lux hielt fest, dass gemäss Schätzungen der Finma der von der BSI unrechtmässig erzielte Bruttogewinn «weit» über dem eingezogenen Betrag gelegen haben dürfte. Die Finma habe also «gewisse Kosten» der Bank bereits abgezogen.
Generell sei die Gewinneinziehung ein relativ neues Feld. Die Finma dürfe erst seit 2009 zu diesem Mittel greifen. Entsprechend müsse sich zu dieser Rechtsfrage eine Gerichtspraxis erst entwickeln. «Dies ist das erste Urteil des BVGers zu geschätzten eingezogenen Gewinnen», erklärte der Finma-Sprecher.
Keine Konsequenzen beim Mutterhaus
BSI wurde mittlerweile vom Rivalen EFG International übernommen. Dieser hat laut einer Mitteilung vom Mittwoch die Ankündigung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen. Das Finanzergebnis der Gruppe werde durch diese Entscheidung aber nicht beeinflusst, heisst es dort. (awp/mc/pg)
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