Finma prüft Ratingrichtlinien für Versicherungsunternehmen
Bern – Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) prüft Massnahmen, um die Abhängigkeit der Versicherungsunternehmen von internationalen Ratingagenturen zu verringern. Im Rahmen der Revision zum Finma-Rundschreiben 2008/18 «Anlagerichtlinien Versicherer» soll geprüft werden, ob Versicherungsunternehmen zur Ermittlung des gebundenen Vermögens in Zukunft auf eigene Bonitätseinschätzungen abstellen können, teilt die Finma am Montag mit.
Bis Entscheide zu diesen Ratingrichtlinien getroffen und umgesetzt werden, verlängert die Finma die Frist für die dazu bereits gültigen Übergangsrichtlinien. Demnach können zur Ermittlung des gebundenen Vermögens von Versicherungen externe Ratings anstatt einzig die Ratings von anerkannten Ratingagenturen angewendet werden, schreibt die Finma. Die Übergangsregelung wäre per 1. Januar 2015 abgelaufen und wird jetzt bis Ende März 2016 verlängert.
Derweil müssen Banken zur Berechnung der kurzfristigen Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) auf Ratings der Ratingagenturen zurückgreifen. Die Ratings würden insbesondere zur Einteilung der qualitativ hochwertigen, liquiden Aktiva im Zähler der LCR in solche der Kategorie 1 (0% Risikogewicht) und solche der Kategorie 2 (max 20% Risikogewicht) benötigt, so die Mitteilung weiter. Dies sieht auch der Basler Ausschuss in der internationalen Rahmenvereinbarung so vor. Entsprechend hat die Finma das Rundschreiben 2012/1 «Ratingagenturen» angepasst. (awp/mc/ps)