Finma-Präsidentin Anne Héritier Lachat.
Bern – Die Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) führt bei den Banken und Versicherungen viel öfters Prüfungen vor Ort durch als früher. Gab es 2007 und 2008 gerade einmal zwei solche so genannten Supervisory Reviews in den Räumen der Institute, werden es 2011 vierzig sein.
Diese deutliche Erhöhung der themenbezogenen Untersuchungstätigkeit ist Folge einer systematischen Kategorisierung und Bewertung der Banken und Versicherungsinstitute. Eine solche hat die Finma eingeführt, um ihre Aufsichtseffektivität und -effizienz zu steigern. Die Steigerung von Effektivität und Effizienz hat die Finma 2009 zu Beginn ihrer Tätigkeit als eines ihrer strategischen Ziele definiert. Die Finma ist Anfang 2009 aus der Fusion der Eidg. Bankenkommission (EBK), des Bundesamtes für Privatversicherungen und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei entstanden.
Verschiedene Risikokategorien
In einem am Montag veröffentlichten Bericht erklärt die Finma die verschiedenen Risikokriterien, nach denen sie die Schweizer Banken und Versicherungen kategorisiert. In die ersten Kategorie fallen dabei nur die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse. Zur zweiten Kategorie der sehr bedeutenden, komplexen Institute mit einem immer noch hohen Risiko zählen zwei Banken und fünf Versicherungen. Nebst der Risikokategorisierung bewertet die Finma die Verfassung eines jeden Finanzinstituts individuell. Die Kategorisierung und das Rating legen schliesslich die Aufsichtsintensität und die Art der Aufsichtsinstrumente für die einzelnen Banken oder Versicherungen fest.
Gezielt Fachwissen zu Investmentbanking aufgebaut
Gemäss Bericht hat die Finma zudem bei den mit dem grössten Risiko behafteten Geschäftsfeld Investmentbanking gezielt Fachwissen aufgebaut, um die erforderliche Aufsichten bei den Grossbanken gewährleisten zu können. Die Finma will dazu ausserdem Vorschläge ausarbeiten, wie die obligationenrechtliche Prüfung von der aufsichtsrechtlichen Prüfung, welche Revisionsgesellschaften quasi als verlängerter Arm der Finma ausüben, vollständig voneinander getrennt werden können. Nach eigenen Angaben wird sie diese Trennung wenn möglich in ihren eigenen Rundschreiben regeln. Gleichzeitig würden aber auch Gesetzes- oder Verordnungsänderungen geprüft, falls solche für eine optimale Aufgabenerfüllung bei der aufsichtsrechtliche Prüfung erforderlich sind. (awp/mc/ps)