Finma rügt Bank Coop wegen Marktmanipulation
Dreijähriges Berufsverbot gegen den ehemaligen CEO der Bank Coop, Andreas Wäspi, ausgesprochen. (Foto: Bank Coop)
Bern – Die Bank Coop wird von der Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma wegen Marktmanipulation gerügt. Grund ist: Die Bank hat zwischen 2009 und 2013 den Börsenkurs der eigenen Inhaberaktien manipuliert. Die Finma macht der Bank Coop Auflagen und erlässt gegen den ehemaligen CEO ein Berufsverbot.
Die Bank Coop habe in «schwerer Weise» gegen das aufsichtsrechtliche Verbot der Marktmanipulation und gegen ihre Gewährs- und Organisationspflichten verstossen, teilte die Finma am Mittwoch mit. Sie anerkenne aber die unterdessen von der Bank Coop getroffenen Massnahmen, heisst es. Die Bank Coop, eine Tochter der Basler Kantonalbank (BKB), hat die Rüge der Finma akzeptiert, wie sie mitteilte. Die Finma attestiere der Bank, die notwendigen Massnahmen bereits aus eigener Initiative ergriffen zu haben. Den Handel mit eigenen Aktien habe man bereits Mitte 2013 vollumfänglich eingestellt.
Massnahmen organisatorischer Natur
Bei den verlangten Massnahmen handelt es sich laut Finma in erster Linie um solche organisatorischer Natur. «Es ging vor allem darum, wie das Market Making organisiert wird», sagte Finma-Sprecher Tobias Lux gegenüber AWP. Eine Sprecherin der Bank Coop sagte gegenüber AWP, dass in diesem Zusammenhang etwa Reglemente und Weisungen überarbeitet und Schulungen durchgeführt worden seien.
Berufsverbot für Waespi
Der frühere Bank-Coop-CEO Andreas Waespi wird von der Finma als Hauptverantwortlicher genannt und hat ihm in einem separaten Verfahren ein befristetes Berufsverbot von drei Jahren auferlegt. Er wird entsprechend sein Amt als neuer Konzernchef der AKB nicht wie geplant im Mai 2015 antreten können. Vorläufig bleibt der bisherige CEO Rudolf Dellenbach, der eigentlich im April 2015 hätte in Rente gehen wollen, im Amt. Dies hat die Bank in einer eigenen Mitteilung bestätigt. Das Verfahren der Finma sei einige Wochen nach Abschluss des Arbeitsvertrages auf Waespi ausgedehnt worden, heisst es dort. Nun werde der Arbeitsvertrag einvernehmlich aufgehoben.
Waespi kritisiert Entscheid
Für Waespi ist das durch die Aufsichtsbehörde erlassene Berufsverbot «nicht nachvollziehbar» und «unverhältnismässig», wie er in einer Stellungnahme am Mittwoch schreibt. Er werde eine Anfechtung des Entscheids der Finanzmarktaufsicht (Finma) prüfen. Weiter schreibt Waespi, dass es ihm wichtig sei, zu betonen, dass er sich in keiner Weise bereichert habe und auch nie ein Anleger zu Schaden gekommen sei.
Erhebliche Stützungskäufe der eigenen Titel
Im Detail beeinflusste die Bank Coop laut Finma zwischen Sommer 2009 und Frühjahr 2013 die freie börsliche Kursbildung der eigenen Inhaberaktien. Sie habe die eigenen Titel über einen längeren Zeitraum hinweg mit dem Ziel zurückgekauft, einem Sinken des Kurses entgegenzuwirken. Insbesondere vor und während der Publikation von Geschäftszahlen sowie an Monats- und Jahresenden habe die Bank den Kurs gestützt. Weder die Bank Coop noch Personen der Bank hätten sich durch dieses Vorgehen aber bereichert, so die Finma.
Entsprechend seien auch keine unrechtmässig erzielten Gewinne eingezogen worden, so der Finma-Sprecher Lux weiter. Bei einem ähnlichen Fall war die BKB vor knapp einem Jahr ebenfalls gerügt worden, musste dabei aber unrechtmässig erzielte Gewinne von 2,64 Mio CHF abliefern.
«Keine Hinweise» auf andere involvierte Banken
Die Finma führte laut ihrer Mitteilung eine vertiefte Untersuchungen des Marktverhaltens bei verschiedenen Banken durch. Gegenstand war dabei insbesondere der Handel mit eigenen an der Schweizer Börse SIX kotierten Titeln. Laut dem Finma-Sprecher hat die Aufsichtsbehörde aber «zum jetzigen Zeitpunkt keine Hinweise», dass weitere Banken in solche Marktmanipulationen involviert sein sollten. Man werde die Angelegenheit bzw. die Einhaltung der Marktverhaltensregeln aber weiter im Auge behalten.
Die Finma hat in der jüngeren Vergangenheit bereits drei andere Banken in ähnlichem Zusammenhang gerügt. Zuletzt machte die Finma im Dezember 2013 der relativ unbekannte InCore Bank wegen unzulässiger Beeinflussung von Börsenkursen Auflagen, wobei sie unrechtmässig erzielte Gewinne von 3,5 Mio CHF einzog. Im November 2013 war die BKB wegen Stützungskäufen der eigenen Titel gerügt worden und musste – wie oben bereits erwähnt – ebenfalls Gewinne abliefern. Und im April 2012 war die Valiant Bank wegen Stützungskäufen ebenfalls gerügt worden.(awp/mc/pg)