Finma setzt Eigenmittelanforderungen für Grossbanken
Zürich – Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma im Zusammenhang mit den «Too-big-to-fail»-Bestimmungen (TBTF) auf Basis der Geschäftszahlen 2012 die ab 2019 geltenden Eigenmittelanforderungen für die Grossbanken UBS und Credit Suisse veröffentlicht. Die Werte liegen dabei für die UBS wegen des höheren Marktanteils in der Schweiz über denjenigen der CS. Da die Institute ihre Bilanzen seither aber bereits weiter gesenkt haben bzw. in den nächsten Jahren noch weiter senken wollen, dürften die dannzumal anwendbaren Werte tiefer ausfallen. Die Finma veröffentliche die Anforderungen periodisch, wie bei der Behörde zu erfahren war.
Beim TBTF-Regime für systemrelevante Banken stehen die Anforderungen an das Eigenkapital im Vordergrund. Das erforderliche Kapital setzt sich zusammen aus fixen Minimalanforderungen, Eigenmittelpuffern und einer variablen Komponente. Letztere ist abhängig von der globalen Gesamtgrösse der Finanzgruppe sowie von den Marktanteilen im Inland.
Anforderungen an das Gesamtkapital von 19,2 % resp. 16,7 %
Die nun publizierten Verfügungen der Finma legen auf der Basis der Geschäftszahlen Ende 2012 erstmals ein Gesamtkapitalerfordernis fest, das bei den beiden Banken – entsprechend ihrer Grösse und des nationalen Marktanteils – unterschiedlich ausfällt.
Unter der Annahme, dass diese Werte beider Banken in den Folgejahren unverändert bleiben, ergäbe sich für das Jahr 2019 ein Erfordernis von 19,2% der risikogewichteten Aktiven (RWA) für die UBS respektive von 16,7% für die Credit Suisse, teilte die Aufsichtsbehörde mit. Die Leverage Ratio (ungewichtete Eigenkapitalanforderung) als zweites Kapitalerfordernis würde bei der UBS 4,6% und bei der CS 4,0% betragen.
Der Unterschied zwischen beiden Banken resultiert laut Finma ausschliesslich aus einem deutlich kleineren Marktanteil, den die Credit Suisse gemäss den verfügbaren Daten im inländischen Kreditgeschäft hält.
Theoretische Zahlen
Die Zahlen sind allerdings theoretisch. Aufgrund der aktuellen Anstrengungen der Banken zur Reduktion ihrer Bilanz und möglicher Marktanteilsveränderungen sei damit zu rechnen, dass die für 2019 erforderlichen Werte tiefer ausfallen werden, schreibt auch die Finma. Um die Werte zu erreichen, sieht die Eigenmittelverordnung (ERV) Übergangsbestimmungen vor.
Die UBS etwa hat die Bilanz seit Ende 2012 bereits relativ deutlich gesenkt und hat bis 2016 einen Leverage Ratio Denominator von 900 Mrd CHF zum Ziel. Zusammen mit den aktuellen Marktanteilen ergebe sich daraus eine Kapitalanforderung von 17,5% und eine Leverage Ratio von 4,2%, wie sie anlässlich des (gestrigen) Investorentages darlegte.
Erleichterung auf Ebene Einzelinstitut
Die Finma gewährt den beiden Grossbanken in den jüngsten Verfügungen auch gewisse Erleichterungen auf der Ebene der Einzelinstitute. Dies weil bei einer vollen Erfüllung der Anforderungen auf Ebene der Einzelinstitute die Kapitalquoten auf Gruppenebene über das Ziel der Regulierer hinausschiessen würde.
Damit die Grossbanken die Kapitalanforderungen auf Gruppenebene nicht übererfüllen müssen, gewährt nun die Finma auf Stufe der Einzelinstitute Erleichterungen vor allem bei der Verrechnung der Beteiligungen an Tochtergesellschaften. So müssen die Beteiligungen nicht mehr von den Eigenmitteln abgezogen werden, sondern können verrechnet werden, wie es heisst.
Die Behörde werde jährlich überprüfen, ob die Kriterien für die Erleichterungen erfüllt sind und falls nötig Änderungen festlegen, heisst es weiter. (awp/mc/pg)