Bern – Der Beschattungsfall bei der Credit Suisse dürfte laut der Finanzmarktaufsicht Finma kaum Risiken für die ganze Bankenbranche nach sich ziehen. «Diese Gefahr sehe ich nicht», sagte Finma-Präsident Thomas Bauer in einem Interview mit den Tamedia-Zeitungen.
«Auf die Reputation hat es aber eine Auswirkung», sagte Bauer in dem am Donnerstag veröffentlichten Interview. Die Finma hatte kurz vor Weihnachten bekannt gegeben, dass sie wegen der Beschattungsaffäre einen Prüfbeauftragten bei der CS einsetzt.
Davor hatte die «NZZ» aufgedeckt, dass die Grossbank nicht nur den Chef des Internationalen Vermögensverwaltungsgeschäfts, Iqbal Khan, vor seinem Wechsel zur Konkurrentin UBS beschatten liess, sondern bereits früher ein anderes Geschäftsleitungsmitglied. Anders als zunächst behauptet, handelte es sich also bei der Beschattung Khans nicht um einen Einzelfall.
Fragen zu Dokumentation und Kommunikation
Dazu, ob Banken ihre Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen überwachen lassen dürfen, äusserte sich Bauer nicht. Der Einsatz von externen Sicherheitsfirmen per se sei kein aufsichtsrechtliches Thema. «Im vorliegenden Fall haben wir aber noch offene Fragen zur Governance, etwa zur Dokumentation, zur Kontrolle, zum Informationsverhalten und zu den Kommunikationsfällen.»
Auch bei der Frage, ob es sich um einen Einzelfall handle, wich Bauer aus: «Es handelt sich für uns um einen Fall, zu dem wir noch Fragen haben.» Die Untersuchung muss demnach auch nicht zwingend zu Sanktionen führen. «Ob sich daraus aufsichtsrechtliche Konsequenzen ergeben oder nicht, ist offen.»
Unabhängigkeit der Finma gewahrt
Weiter äusserte sich Bauer auch zur neuen Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz (Finmag), mit dem die Bankenaufsicht etwas zurückgebunden wird. Künftig darf die Finma etwa mittels Rundschreiben keine rechtsetzenden Bestimmungen mehr erlassen, sondern lediglich Transparenz über die Anwendung der Gesetzgebung schaffen.
Regulierungen soll die Finma ausschliesslich in Form von Verordnungen erlassen dürfen – wenn sie dazu ermächtigt ist. Die Kompetenz ist beschränkt auf den Erlass von Bestimmungen fachtechnischen Inhalts. Unter anderem diesen neuen Passus in der Verordnung hatte die Finanzmarktaufsicht in der Vernehmlassung kritisiert. Sie bestand darauf, ihre Errungenschaften in der Finanzmarktaufsicht zu wahren und ihre Regulierungsinstrumente zu behalten.
Dennoch hat sich die Finma offenbar mit der Beschränkung arrangiert: «Wir können mit der Verordnung leben», sagte Bauer. Sie formalisiere grösstenteils bereits gelebte Prozesse und Zuständigkeiten und mache diese transparenter. «Wichtige Bedenken der Firma wurden im Vernehmlassungsprozess gehört und berücksichtigt.» Die Unabhängigkeit der Behörde bleibe gewahrt. (awp/mc/ps)