Finma stuft Comparis als Versicherungsvermittler ein – Comparis ficht den Entscheid an

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Bern – Eine wichtige Entscheidung im langjährigen Streit zwischen der Eidgenössischen Finanzaufsicht Finma und Comparis ist gefallen: Die Finma hat Comparis im Rahmen eines Enforcementverfahrens als Versicherungsvermittler klassifiziert. Damit muss sich das Unternehmen, das sich selbst als Vergleichsdienst bezeichnet, nun als Versicherungsvermittler registrieren. Damit fällt Comparis auch unter die Regulierung. Dies könnte das Unternehmen nun teuer zu stehen kommen. Es zieht den Entscheid vor das Bundesverwaltungsgericht.

Die Finma verpflichtet Comparis, sich umgehend in das Register für Versicherungsvermittler einzutragen und den vorgeschriebenen Informationspflichten gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten nachzukommen, schreibt die Behörde in einer Mitteilung vom Freitag.

Comparis erfüllt Funktion einer Versicherungsvermittlung
Comparis erstelle anhand der Suchkriterien der Nutzer eine massgeschneiderte Produkterangliste aus einer Fülle verschiedener Versicherungstypen unterschiedlicher Anbieter. Die Nutzer könnten anschliessend über das Portal eine Offerte einholen. «Sobald auf diesem Weg eine Offerte eingeholt wird, bekommt eine als Versicherungsvermittlerin registrierte Schwestergesellschaft von Comparis vom entsprechenden Versicherer für diesen sogenannten Lead eine Vergütung», schreibt die Finma. Damit erfüllt Comparis die Funktion der Versicherungsvermittlung.

Das Unternehmen habe zwar sein ursprüngliches Geschäftsmodell angepasst, indem eine als Versicherungsvermittlerin registrierte Schwestergesellschaft die Offerten bestelle. Der Prozess bleibe jedoch grundsätzlich gleich, denn der Versicherungsvergleich als entscheidende Funktion für die Vermittlung eines Produkts verbleibe bei Comparis. «Deshalb ist Comparis auch mit dem neuen Geschäftsprozess als Versicherungsvermittlerin zu qualifizieren», so die Finma.

Comparis ficht Verfügung an
Comparis sieht für den Entscheid der Finma keine Rechtsgrundlage und wird die Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht anfechten, wie das Unternehmen in einer Medienmitteilung schreibt. «Comparis befürwortet, dass die Finma mit der seit einem Jahr erwarteten und nun eröffneten Verfügung dem Unternehmen endlich die Möglichkeit gibt, mit einer Anfechtung derselben vor dem Bundesverwaltungsgericht den Rechtsweg zu beschreiten. Das Gericht soll den Sachverhalt aus einer neutralen Perspektive heraus beurteilen», sagt Comparis-Gründer und Verwaltungsratspräsident Richard Eisler.

Für Comparis dürfte die Entscheidung der Finma, sobald sie rechtskräftig wird, teuer zu stehen kommen. Denn die Finma würde in diesem Fall wohl rückwirkend die Gewinne aus der Versicherungsvermittlung von Comparis seit 2015 einziehen. Dies hatte sie zumindesst bereits früher angedroht. (awp/mc/pg)

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