Zürich – Die Grossbank UBS erhält nach der Übernahme der Credit Suisse strengere Auflagen. Die Finma sieht regulatorisch zwar alles im grünen Bereich, will der «neuen» Bank aber während der Integration besonders genau auf die Finger schauen.
Die hiesige Bankenaufsicht begrüsst den Abschluss der Akquisition: Der heutige rechtliche Vollzug bringe Klarheit und Stabilität für beide Banken, deren Kunden sowie den Finanzplatz, teilte die Finma am Montag mit. Es ende «eine Phase der grossen Unsicherheit».
Die Not-Übernahme der CS durch die UBS mit Unterstützung und Garantien des Bundes war am 19. März verkündet worden. Der Mega-Zusammenschluss von zwei Grossbanken wurde somit in lediglich zwölf Wochen zum Ende gebracht.
Die Finma will die fusionierte und jetzt einzige, aber deutlich grössere Grossbank während der Integration «sehr intensiv beaufsichtigen». Eines der dringlichsten Ziele sei es, die Risiken der Investmentbank der ehemaligen Credit Suisse so rasch wie möglich abzubauen, so die Behörde.
Mehr Liquiditätspuffer
Schon allein angesichts der schieren Grösse werden für den kombinierten Bankenriesen deutlich höhere Kapital- und Liquiditätsanforderungen gelten. Denn diese Puffer, um sich gegen Risiken im Bankengeschäft abzusichern und mögliche Verluste abfedern zu können, sind spezifisch auf einzelne Institute zugeschnitten und orientieren sich zu einem grossen Teil an der Bilanzgrösse.
Entscheidend ist zudem die Art der Geschäfte, welche die Bank betreibt. Hinzu kommt, dass die UBS zu den nun (nach dem Wegfall der CS) lediglich noch vier systemrelevanten Banken in der Schweiz gehört, neben Raiffeisen, Postfinance und ZKB. Und diese systemrelevanten Banken haben höhere regulatorische Auflagen als andere Institute.
Mit Blick auf die Liquidität will die Finma noch in diesem Jahr die Zusatzanforderungen festlegen. Diese muss die UBS dann ab 2024 erfüllen. Allerdings waren ohnehin strengere Liquiditätsanforderungen für alle systemrelevanten Schweizer Banken geplant. Neu werden in der revidierten gesetzlichen Grundlage auch Risiken aus dem Zahlungsverkehr abgedeckt. Die Banken erhalten die entsprechenden Bescheide im dritten Quartal.
Der ins Straucheln geratenen Credit Suisse hatte eben genau die ausgegangene Liquidität am Ende das Genick gebrochen. Nach einer Serie von Rückschlägen hatten Kunden ihr Vertrauen verloren und massiv Gelder abgezogen.
Übergangszeit für Kapitalaufbau
Eigentlich höhere Kapitalanforderungen wegen der zugenommenen Grösse werden derweil eine gewisse Zeit ganz ausgesetzt. Das ist bei solch einer Art Übernahme gesetzlich möglich, um für einen geordneten Risikoabbau zu sorgen. Will heissen: Bereits heute ist klar, dass bei der CS soll ein grosser Teil des Handelsgeschäfts in der Investmentbank eingestampft wird. Und damit wird auch das Risiko in absehbarer Zeit wieder kleiner.
Der Abbau soll aber nicht überstürzt werden, sondern gewissenhaft vor sich gehen. Gleichzeitig soll die UBS aber auch nicht vorübergehend Kapital aufnehmen müssen, welches sie nach dem Verkauf bestimmter Bereiche womöglich gar nicht mehr braucht. Daher die Übergangszeit.
Ab 2026 muss die UBS dann nötiges Kapital schrittweise aufbauen und die Auflagen bis spätestens Anfang 2030 vollständig erfüllen. Eine Bank hat verschiedene Möglichkeiten Kapital aufzubauen, unter anderem kann sie Teile des Gewinns zurückbehalten. Notabene hat die UBS wegen der Übernahme derzeit ihre Aktienrückkäufe ausgesetzt.
Wie hoch die Kapitalanforderung dann letztendlich für die kombinierte Megabank ausfallen wird, kann die Aufsicht nicht sagen. Heute ist etwa noch offen, wie viele Kunden vor der Übernahme sowohl bei der UBS und als auch bei der CS Kunden waren – also wie viele Überschneidungen es bei den Vermögen oder den verschiedenen Geschäften gibt, und zu wie vielen weiteren Abflüssen es noch kommt.
Das wird die UBS erst jetzt, nach dem Vollzug der Transaktion, allmählich sagen können. Auch ist offen, was mit dem CS-Schweiz-Geschäft passieren wird. Davon hängt auch ab, wie die regulatorischen Auflagen ausfallen.
Ausnahmen auch bei Finanzkennzahlen
Die Finma gewährt der «neuen» Bank auch mit Blick auf die Rechnungslegung gewisse Übergangsregeln. Denn auch die Konsolidierung der Finanzergebnisse der beiden Grossbanken – mit jeweils zahlreichen Regionen, Unterbereichen und Tochtergesellschaften – dürfte kein Zuckerschlecken werden. Zumal die beiden Banken bisher mit unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards rapportierten (IFRS bei UBS vs. US-GAAP bei CS).
Die UBS erbt von der CS auch all die Massnahmen, welche die Finma nach Enforcementverfahren bei der CS verhängt hat. Wenn aus Sicht der Aufsicht erforderlich, müssen diese weiter umgesetzt werden. Allerdings hat die UBS in bestimmten Bereichen, etwa bei der Geldwäschereibekämpfung (wo die CS wegen zahlreicher Mängel gerügt wurde), bereits funktionierende Systeme. Dadurch erübrigen sich manche Massnahmen, welche die Finma von der CS gefordert hatte. (awp/mc/pg)