Finma zieht Schein-Kryptowährung aus dem Verkehr

Finma-Sitz Bern

Finma-Sitz Bern. (Foto: Finma)

Bern – Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) zieht die Anbieter der selbst kreierten Scheinkryptowährung E-Coins aus dem Verkehr. Diese hätten Publikumseinlagen in Millionenhöhe entgegengenommen, ohne über die dafür nötige Bankbewilligung zu verfügen, teilt die Finma am Dienstag mit.

Bereits seit letztem Jahr hatte ein Verein namens Quid pro Quo die sogennanten E-Coins ausgegeben. Wie die Finma erklärt, handelt es sich dabei allerdings nicht um eine echte Kryptowährung – wie die Bitcoins – sondern um eine vom Anbieter selbst entwickelte Scheinkryptowährung.

Denn im Gegensatz zu Bitcoins wurden die E-Coins nicht dezentral mit Hilfe der Blockchain-Technologie gespeichert, sondern ausschliesslich auf vom Anbieter kontrollierten lokalen Servern.

Zusammen mit zwei Tochterfirmen stellte Quid pro Quo Interessierten eine Internetplattform für den Handel und den Transfer seiner E-Coins zur Verfügung. Über die Plattform nahm Quid pro Quo von einigen hundert Nutzern Gelder in der Höhe von mindestens vier Millionen Franken entgegen und führte für diese virtuelle Konten in gesetzlichen Währungen, aber auch in E-Coins.

Illegales Geschäft
Diese Tätigkeit entspricht dem Passivgeschäft einer Bank und ist ohne entsprechende finanzmarktrechtliche Bewilligung illegal, betont die Finma nun in ihrem Communiqué. Zum Schutz der Gläubiger sei die Finma deshalb eingeschritten und habe gegen die Beteiligten ein Enforcementverfahren geführt.

Dabei habe die Finma festgestellt, dass die involvierten Rechtseinheiten aufgrund der fehlenden Bankbewilligung schwer gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen verstiessen.

Die Finanzmarktaufsicht liquidiere den Verein und dazugehörige Rechtseinheiten deshalb, wie dies in solchen «gravierenden Fällen von unerlaubter Tätigkeit» üblich sei. Aufgrund einer vorliegenden Überschuldung, ordnete die Finma ausserdem deren Konkursliquidation an, heisst es weiter. (awp/mc/ps)

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