Früher Bär-Chef Boris Collardi und andere Manager im Visier der Justiz

Früher Bär-Chef Boris Collardi und andere Manager im Visier der Justiz
Boris Collardi, ehemaliger CEO der Julius Bär Gruppe. (Bild: Julius Bär)

Zürich – Im Fall Julius Bär gerät nun der frühere Konzernchef Boris Collardi ins Visier der Justiz. Die Zürcher Staatsanwaltschaft ist wegen Collardi und weiteren Verantwortlichen der Bank aktiv geworden.

«Basierend auf einem anonymen Hinweis vom Februar laufen bei der Zürcher Staatsanwaltschaft Vorabklärungen, ob ein Anfangsverdacht für strafrechtliches Fehlverhalten vorliegt», bestätigte ein Sprecher der Justiz am Freitag einen Bericht des Branchenportals «Inside Paradeplatz».

Noch ist somit kein Strafverfahren gegen Collardi und weitere aktive oder ehemalige Mitarbeitende von Julius Bär eröffnet worden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Unter Boris Collardi, heute Partner bei der Genfer Privatbank Pictet, hatte Julius Bär rasch expandiert und war dabei offenbar in den Strudel mit dubiosen reichen Kunden geraten. Vor gut vier Monaten war die Privatbank von ihrer Vergangenheit eingeholt worden. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) stellte bei Bank der schwere Mängel bei der Geldwäsche-Bekämpfung fest.

Finma: «Umfassend versagt»
Julius Bär habe von 2009 bis Anfang 2018 bei der Prüfung von gefährlichen Kunden «umfassend versagt», rügte die Finma. Die monierten Verfehlungen fielen damit in die Zeit des früheren Konzernchefs Collardi. Und die Finma hielt damals ebenfalls fest, man werde «in einem zweiten Schritt prüfen, ob Verfahren gegen Einzelpersonen eröffnet» würden.

Die Auflistung der Finma las sich wie ein «who is who» der mutmasslichen Schmiergeld-Empfänger, die bei der Bank «Asyl» erhalten haben: Funktionäre des Fussballverbandes Fifa sowie venezolanische Beamte und Eliten, die den staatlichen Erdölkonzern PDVSA ausgenommen haben sollen.

Wie erst vor wenigen Tagen bekannt wurde, ist Julius Bär auch wegen eines weiteren Geldwäscherei-Falls in das Visier der Finma geraten. Die Behörde führt ein Enforcement-Verfahren im Fall eines argentinischen Unternehmers gegen die Zürcher Bank. (awp/mc/pg)

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