Gesamtrisiko der Vorsorgeeinrichtungen zurückgegangen

Gesamtrisiko der Vorsorgeeinrichtungen zurückgegangen
(Foto: eyetronic - Fotolia.com)

Bern – Dank einer durchschnittlichen Vermögensrendite von 6.1% (gegenüber 7.4% im Vorjahr) haben sich die Deckungsgrade der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen im vergangenen Jahr weiter verbessert: Per Ende 2013 verfügten 93% (Vorjahr: 90%) der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie über einen Deckungsgrad von mindestens 100%. Bei den Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie betrug der entsprechende Anteil 28% (Vorjahr: 27%). Dies geht aus Erhebungen der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hervor.

Das Gesamtrisiko, dem schweizerische Vorsorgeeinrichtungen aktuell ausgesetzt sind, ist nach den beiden guten Anlagejahren 2012 und 2013 deutlich zurückgegangen. Entsprechend haben sich die Deckungsgrade weiter verbessert.

Vorsorgeeinrichtung ohne Staatsgarantie
Der Trend zur vorsichtigeren Bewertung der Vorsorgeverpflichtungen hat bei den Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie angehalten. Die verwendeten technischen Zinssätze sind weiter gesunken. Nur noch 29% (Vorjahr: 47%) verwenden einen technischen Zinssatz von 3.5% oder höher. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich zudem die Risikosituation als Folge der positiven Anlageperformance deutlich verbessert. Aktuell müssen lediglich 13% (Vorjahr: 41%) der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie dem Segment mit hohem oder eher hohem Risiko zugerechnet werden.

Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie
Zwischen den Vorsorgeeinrichtungen mit und ohne Staatsgarantie bestehen weiterhin sehr grosse Unterschiede, da ein Sanierungszwang für Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie erst seit 2012 gesetzlich gefordert ist. Die Vorsorgeeinrichtungen müssen wählen, ob sie voll ausfinanziert werden (System der Vollkapitalisierung) oder innerhalb von 40 Jahren einen Zieldeckungsgrad von mindestens 80% erreichen (System der Teilkapitalisierung).

Renditedruck bleibt hoch
Analog zu den technischen Zinssätzen wurden im vergangenen Jahr auch die Zinsgarantien für Altersrenten gesenkt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (BVG-Mindestumwandlungssatz) bleiben sie aber weiterhin hoch. Die den Altersleistungen zu Grunde liegenden Zinsversprechen sind damit in den meisten Fällen höher als die von der Vorsorgeeinrichtung sonst verwendeten Zinssätze. Aufgrund der existierenden Verpflichtungen und des gegenwärtig extrem tiefen Zinsniveaus bleibt der Renditedruck damit unverändert hoch. (OAK BV/mc/pg)

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