Glarus – Die Glarner Kantonalbank (GLKB) zieht ein Gerichtsurteil zu einer Schadenersatzklage gegen ehemalige Organe nicht an das Bundesgericht weiter. Das Obergericht des Kantons Glarus hatte davor die Klage an die Erstinstanz, das Kantonsgericht, zurückgewiesen.
Die Schadenersatzklage der Glarner Kantonalbank gegen ehemalige Organe gehe damit zurück an das Kantonsgericht, teilte die Bank am Montag mit. Weder die Bank noch die Beklagten würden das Urteil an das Bundesgericht weiterziehen.
Die GLKB hatte 2010 beim Kantonsgericht Glarus eine Verantwortlichkeitsklage gegen ehemalige Bankräte eingereicht. Es handelt sich um ehemalige Geschäftsleitungsmitglieder sowie die ehemalige externe Revisionsstelle der Bank. Gegenstand ist die aggressive Expansionspolitik unter dem ehemaligen Geschäftsleitungsvorsitzenden Bernt Arpagaus in den Jahren 2005 bis 2007.
Faule Kredite brachten Schieflage
Nach der gescheiterten, unfreundlichen Übernahme der Bank Linth brachten faule Kredite das Institut in Schieflage. 2008 musste die GLKB Wertberichtigungen von 97 Millionen Franken und einen Jahresverlust von rund 56 Millionen ausweisen.
Das Kantonsgericht hiess trotz nachgewiesenem Schaden von 34 Millionen Franken die Klage im Umfang von lediglich rund 16 Millionen gut. Sämtliche Parteien reichten im Mai 2015 gegen den erstinstanzlichen Entscheid Berufung an das Obergericht ein.
Anfang Juli teilte die GLKB dann mit, dass das Obergericht des Kantons Glarus die Schadenersatzklage an das Kantonsgericht Glarus zurückgewiesen habe. Erstinstanzlich seien mehrere zentrale Aspekte des Streitfalls nicht hinreichend geklärt worden. Die Glarner Kantonalbank zeigte sich über den Entscheid und die Tatsache, dass das Obergericht keinen Sachentscheid fällte, damals sehr enttäuscht und wollte das weitere Vorgehen prüfen. (awp/mc/ps)