Glarus – Die Glarner Kantonalbank (GLKB) hat eine richterliche Abfuhr erfahren. Das Obergericht des Kantons Glarus hat die Schadenersatzklage des Instituts gegen ehemalige Organe an das Kantonsgericht Glarus zurückgewiesen. Die Bank prüft nun das weitere Vorgehen.
Das Obergericht begründe seinen Zwischenentscheid damit, dass erstinstanzlich mehrere zentrale Aspekte des Streitfalls nicht hinreichend geklärt worden seien, schreibt die GLKB in einer Mitteilung von Montag. Gegen den Zwischenentscheid des Obergerichts kann Berufung an das Bundesgericht eingereicht werden.
Die Glarner Kantonalbank zeigt sich in der Mitteilung über den Entscheid und die Tatsache, dass das Obergericht keinen Sachentscheid gefällt hat, sehr enttäuscht.
Klage gegen ehemalige Bankräte eingereicht
Bekanntlich hatte die GLKB 2010 beim Kantonsgericht Glarus eine Verantwortlichkeitsklage gegen ehemalige Bankräte eingereicht, wobei es sich um ehemalige Geschäftsleitungsmitglieder sowie die ehemalige externe Revisionsstelle der Bank handelte. Eingeklagt hatte die Bank die Führungsorgane wegen einer aggressiven Expansionspolitik unter dem ehemaligen Geschäftsleitungsvorsitzenden Bernt Arpagaus in den Jahren 2005 bis 2007.
Nach der gescheiterten, unfreundlichen Übernahme der Bank Linth brachten faule Kredite das Institut in Schieflage. 2008 musste die GLKB Wertberichtigungen von 97 Millionen Franken und einen Jahresverlust von rund 56 Millionen ausweisen.
Das Kantonsgericht hatte dem Institut als Klägerin und den Beklagten im März 2015 mitgeteilt, dass die Klage trotz nachgewiesenem Schaden von 34 Millionen Franken im Umfang von lediglich rund 16 Millionen gutgeheissen werde. Sämtliche Parteien hatten gegen den erstinstanzlichen Entscheid im Mai 2015 Berufung an das Obergericht eingereicht. (awp/mc/ps)