GPK bedauert Ausbleiben einer Klage gegen UBS
Bern – Die Schweiz ist aus Sicht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des Parlaments heute besser auf Krisen vorbereitet als vor der Finanzmarktkrise. Enttäuscht ist die Aufsicht des Parlaments aber über die UBS und deren interne Aufarbeitung der Krise.
Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte stellten am Mittwoch in Bern einen Bericht vor zu ihren Empfehlungen an den Bundesrat nach der Finanzkrise. «Die Untersuchung ist beendet, die Arbeit geht aber weiter», sagte Pierre-François Veillon (SVP), der die zuständige GPK-Subkommission leitete. Die Regierung habe einen Grossteil der Empfehlungen und Motionen der GPK akzeptiert, stellte Veillon fest. Das habe dazu geführt, dass der Bundesrat nun Krisen früher erkennen sollte und besser auf sie vorbereitet sei. Die GPK wollten die weitere Umsetzung aber auch in der neuen Legislatur eng begleiten.
Besserer Austausch FINMA – Bundewrat
Als wichtige neue Instrumente, die der Bundesrat etwa in einer Regierungsreform umsetzt, nannte Veillon etwa die verbesserte Kontrolle, dass einzelne Bundesräte Aufträge auch ausführen. Ausserdem sei der Austausch der Regierung mit der Finanzmarktaufsicht FINMA besser geregelt. Viel verspricht sich die GPK auch von Ausschüssen mit bis zu drei Bundesräten. Trotz Verbesserungen bekräftigte GPK-Präsidentin Maria Roth-Bernasconi (SP/GE) aber, dass der Bundesrat bei grossen Dossiers nach wie vor Führungschwäche zeige. Solche Dossiers würden noch immer zu lange in den einzelnen Departemente vorbereitet, bis die Regierung sich als ganzes dazu äussere.
Bundeskanzlei stärken
Zwar funktioniere die Zusammenarbeit seit den letzten Wechseln in der Regierung besser. Die Zusammenarbeit dürfe aber nicht von den Personen abhängen, sondern sei eine Frage der Strukturen, sagte Roth-Bernasconi. Sie möchte beispielsweise die Bundeskanzlei stärken, so dass diese mehr Verantwortung übernimmt. Scharfe Kritik übte die GPK daran, wie der Bundesrat künftig seine Sitzungen protokollieren will. Die Regierung erfülle die Forderungen der GPK nicht, da sie von Wortprotokollen nach wie vor nichts wissen wolle. Es bestehe sogar die Gefahr, dass in den Protokollen künftig noch weniger Informationen seien als heute, hält die GPK fest. Während der Finanzkrise hatte der Bundesrat nicht alle seine Verhandlungen protokolliert.
Empfehlung 19 ergebnislos
In ihrem Bericht hatten die GPK in der sogenannten Empfehlung 19 die Regierung auch aufgefordert, rechtliche Schritte gegen die UBS-Führung ins Auge zu fassen. Dies lehnte der Bundesrat ab. Ständerat Konrad Graber (CVP/LU) räumte ein, dass die GPK mit der Forderung auf schwachem Fuss stand. «Die Forderung war vor allem politisch wichtig.» Die GPK habe zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Bund Organe wie die Pensionskasse des Bundes, PUBLICA, nicht zu einer Klage anweisen können und auch nicht – wie von der GPK angeregt – das Prozessrisiko und die Verfahrenskosten übernehmen könne. Vor allem gegenüber der UBS hätte sich die GPK aber ein «energischeres Vorgehen» der Regierung gewünscht.
Gesetzesanpassung
Damit der Bundesrat Organe des Bundes zu Klagen anweisen könnte, müsste das Gesetz angepasst werden. Die GPK wollen zurzeit zwar keinen solchen Vorschlag präsentieren, das Thema soll aber in der nächsten Legislatur zumindest geprüft werden. Als nicht überzeugend beurteilen die GPK auch die Bemühungen der UBS selbst, die einen Transparenz- und einen Expertenbericht erstellte. Vor allem sei der Bundesrat in diese Arbeiten nicht einbezogen worden und die Experten seien auch nicht völlig unabhängig gewesen, kritisierten die GPK. Es sei auch unbefriedigend, dass die UBS eine Untersuchung zum grenzüberschreitenden Geschäft ausliess.
Basler Ausschuss: Bankenaufsehern fehlen wichtige Befugnisse
Vielen nationalen Bankenaufsehern fehlen nach Ansicht des Basler Bankenausschusses noch immer die notwendigen Rechte zur Abwicklung strauchelnder Kreditinstitute. Das Basler Komitee forderte die Regierungen am Mittwoch auf, die Gesetze möglichst schnell entsprechend zu ändern. Banken dürften nicht mehr so gross werden, dass sie wie in der jüngsten Finanzkrise vom Steuerzahler gerettet werden müssen. Ein Problem seien zudem die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Staaten. Dem Basler Ausschuss zufolge geht es bei einer Neuregelung darum, alle Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Verträge einer scheiternden Bank auf ein anderes Institut zu übertragen. Solche Mechanismen fehlten in vielen Ländern. Die Verfahren des allgemeinen Insolvenzrechts seien hingegen zu langsam, zu teuer und kämen zu spät, um die Geschäfte einer Bank in der Praxis fortführen zu können. (awp/mc/ss/upd/ps)