EFD-Vorsteherin Eveline Widmer-Schlumpf.
Zürich – Im Zahlenstreit um die geforderte Eigenkapitalquote der Grossbanken scheint eine politische Lösung gefunden worden zu sein. Die Behörden sollen ein Bekenntnis abgeben wollen, dass die EK-Quote 19% der risikogewichteten Aktiven nicht überschreiten soll, schreibt die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ, Ausgabe 10.06.).
Die bundesrätliche Expertenkommission und der Bundesrat hatten im Herbst 2010 die EK-Quote von 19% vorgeschlagen. Diese Anforderung soll nicht nur für die Konzernebene gelten, sondern auch für jene juristischen Einheiten, die systemrelevante Bereiche beherbergen – vor allem das Stammhaus. Vor Monatsfrist hat die Credit Suisse für Aufregung gesorgt mit der Äusserung, wonach die 19-prozentige EK-Quote für das Stammhaus faktisch einer Vorschrift von 26% für den Konzern entspreche. Die Differenz zwischen 19 und 26% hätte für die beiden Grossbanken je 20 bis 30 Mrd CHF an zusätzliche Eigenkapital entsprochen, so die NZZ weiter.
Ausnahmeregelungen möglich
Nun soll das Finanzdepartement gemäss NZZ zuhanden des Ständerates ein Papier vorlegen, wonach die Eigenmittelvorschrift von 19% für den Konzern und das Stammhaus gelten soll, dies aber nicht dazu führen soll, dass auf Konzernebene ein höherer Wert als 19% gelte. Sollte die Stammhausvorschrift dazu führen, dass die Konzernvorschrift faktisch strenger wirke, seien Erleichterungen bzw. Ausnahmeregelungen möglich. Auch sollten die Grossbanken nicht über eine faktisch strengere Konzernvorschrift zu Änderungen gezwungen werden. Allerdings seien gewisse Massnahmen zur Optimierung des Eigenkapitalmanagements zumutbar, wie die Rückführung überschüssiger Mittel aus ausländischen Tochtergesellschaften ins Stammhaus, so die NZZ weiter. (awp/mc/ss)