GRYPS: Pensionierung planen durch Vor­sorge- und Fi­nanz­be­ratung

GRYPS: Pensionierung planen durch Vor­sorge- und Fi­nanz­be­ratung

Rapperswil – Eine Pensionsplanung ist ein wichtiger Schritt zu mehr finan­zieller Sicher­heit im späteren Lebens­ab­schnitt. Sicher­heit kann nur durch eine opti­male Analyse und Planung erreicht werden. Deshalb ist es wichtig, früh­zeitig mit der Pensions­planung zu beginnen. Bei einem solch komplexen Thema müssen Sie sich nicht alleine darum kümmern, sondern können sich die Unter­stützung von spezia­li­sierten Vor­sorge­be­ra­terinnen und Finanz­planern holen.

Übersicht und Tipps von GRYPS, worauf bei der Planung zu achten ist, welche Möglich­keiten bei der Pensionierung be­stehen und was bei einer Früh­pensionierung beachtet werden muss, er­leichtern Ihnen den Planungs­- und Ent­schei­dungs­pro­zess.

Themen, zu denen Sie im Rahmen der Pensions­planung beraten werden können, sind z.B.:

  • Versicherung des Partners bzw. der Partnerin / der Familie: Je nach Lebens­situa­tion muss eine Lösung gesucht werden, bei der der Partner bzw. die Partnerin oder die Familie nach Ab­leben mit­ver­sichert bleibt.
  • Zeitpunkt der Pensionierung: Vorzeitige, ordent­liche oder auf­ge­scho­bene Pensionierung? In einer Beratung wird geprüft, welche Möglich­keiten für Sie sinn­voll und finan­ziell umsetz­bar sind.
  • Optimierung der Steuern: Durch gezielte An­lage­stra­tegien können Steuern gespart werden.
  • Allgemeine Finanzplanung / Vor­sorge­gelder: Eine Finanz­planung sorgt für finanzielle Sicher­heit nach der Pen­sio­nierung. Ein Finanz­planer oder eine Finanz­planerin kann Sie dabei unter­stützen.

Tipps von GRYPS-die Ex­pertinnen und Ex­perten für Pen­sions­planung

  • Es ist möglich, eine Rentenvorausberechnung über die AHV-Zweig­stelle Ihres Wohn­kantons oder direkt bei der zu­ständigen Aus­gleichs­kasse anzu­fordern. Somit erhalten Sie Aus­kunft über voraus­sichtlich zu erwartende Renten der AHV/IV.
  • Die freiwillige Einzahlung in die 3. Säule ist empfehlens­wert, da die 1. und 2. Säule lediglich 60% des früheren Er­werbs­ein­kommens er­geben und sonst eine Vor­sorge­lücke ent­stehen kann.
  • Überlegen Sie sich frühzeitig, ob Sie Ihr Guthaben als Kapital beziehen wollen: Einige Pensionskassen verlangen die Anmeldung eines Kapital­bezugs bis zu spätestens drei Jahre vor der Aus­zahlung.
  • Die Anmeldung für eine auf­geschobene Rente muss innerhalb eines Jahres nach Erreichen des ordent­lichen Renten­alters ein­gereicht werden.
  • Nach einer Scheidung erfolgt das AHV-Splitting nicht automatisch, sondern Sie müssen es selbst bei der Aus­gleichs­kasse beantragen. Am besten ist es, dies un­mittel­bar nach der Scheidung zu erledigen, damit sich die Berechnung der Renten­höhe später bei der Pensionierung nicht ver­zögert.
  • Die Rente wird nicht automatisch aus­bezahlt, sondern Sie müssen sich selbst um die Aus­zahlung kümmern: Um die Rente zu erhalten, müssen Sie den Bezug der Rente bei der für Sie zu­ständigen AHV Aus­gleichs­kasse an­melden. Dies sollte am besten drei bis vier Monate vor der Pen­sio­nierung erfolgen, damit die erste Rente pünktlich aus­bezahlt wird.

Weitere detaillierte Informationen zur Pensionsplanung finden Sie hier…


GRYPS – Die unabhängigen Ex­pertinnen und Ex­perten für Pensions­planung
Seit über 10 Jahren setzen wir uns Tag für Tag engagiert und persönlich dafür ein, für Pri­vat­per­so­nen und KMU die passenden Anbieter zu finden. Unsere Expertise und unser Markt-Know-how bauen wir durch den regen Fach­aus­tausch mit unseren An­bie­tern und den täglichen Erfahrungen mit un­se­ren Kauf­in­te­res­sentinnen und -in­te­res­senten ständig weiter aus. Unser Ziel ist es, die Pensions­planung für Sie so einfach wie mög­lich zu ge­stal­ten. Geben Sie uns Ihre Kriterien via Frage­bogen an und wir finden für Sie kos­ten­los bis zu drei passende Beraterinnen oder Berater für Ihre Pensions- und Finanz­planung. GRYPS

Schreibe einen Kommentar