Rapperswil – Eine Pensionsplanung ist ein wichtiger Schritt zu mehr finanzieller Sicherheit im späteren Lebensabschnitt. Sicherheit kann nur durch eine optimale Analyse und Planung erreicht werden. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig mit der Pensionsplanung zu beginnen. Bei einem solch komplexen Thema müssen Sie sich nicht alleine darum kümmern, sondern können sich die Unterstützung von spezialisierten Vorsorgeberaterinnen und Finanzplanern holen.
Übersicht und Tipps von GRYPS, worauf bei der Planung zu achten ist, welche Möglichkeiten bei der Pensionierung bestehen und was bei einer Frühpensionierung beachtet werden muss, erleichtern Ihnen den Planungs- und Entscheidungsprozess.
Themen, zu denen Sie im Rahmen der Pensionsplanung beraten werden können, sind z.B.:
- Versicherung des Partners bzw. der Partnerin / der Familie: Je nach Lebenssituation muss eine Lösung gesucht werden, bei der der Partner bzw. die Partnerin oder die Familie nach Ableben mitversichert bleibt.
- Zeitpunkt der Pensionierung: Vorzeitige, ordentliche oder aufgeschobene Pensionierung? In einer Beratung wird geprüft, welche Möglichkeiten für Sie sinnvoll und finanziell umsetzbar sind.
- Optimierung der Steuern: Durch gezielte Anlagestrategien können Steuern gespart werden.
- Allgemeine Finanzplanung / Vorsorgegelder: Eine Finanzplanung sorgt für finanzielle Sicherheit nach der Pensionierung. Ein Finanzplaner oder eine Finanzplanerin kann Sie dabei unterstützen.
Tipps von GRYPS-die Expertinnen und Experten für Pensionsplanung
- Es ist möglich, eine Rentenvorausberechnung über die AHV-Zweigstelle Ihres Wohnkantons oder direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse anzufordern. Somit erhalten Sie Auskunft über voraussichtlich zu erwartende Renten der AHV/IV.
- Die freiwillige Einzahlung in die 3. Säule ist empfehlenswert, da die 1. und 2. Säule lediglich 60% des früheren Erwerbseinkommens ergeben und sonst eine Vorsorgelücke entstehen kann.
- Überlegen Sie sich frühzeitig, ob Sie Ihr Guthaben als Kapital beziehen wollen: Einige Pensionskassen verlangen die Anmeldung eines Kapitalbezugs bis zu spätestens drei Jahre vor der Auszahlung.
- Die Anmeldung für eine aufgeschobene Rente muss innerhalb eines Jahres nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters eingereicht werden.
- Nach einer Scheidung erfolgt das AHV-Splitting nicht automatisch, sondern Sie müssen es selbst bei der Ausgleichskasse beantragen. Am besten ist es, dies unmittelbar nach der Scheidung zu erledigen, damit sich die Berechnung der Rentenhöhe später bei der Pensionierung nicht verzögert.
- Die Rente wird nicht automatisch ausbezahlt, sondern Sie müssen sich selbst um die Auszahlung kümmern: Um die Rente zu erhalten, müssen Sie den Bezug der Rente bei der für Sie zuständigen AHV Ausgleichskasse anmelden. Dies sollte am besten drei bis vier Monate vor der Pensionierung erfolgen, damit die erste Rente pünktlich ausbezahlt wird.
Weitere detaillierte Informationen zur Pensionsplanung finden Sie hier…
GRYPS – Die unabhängigen Expertinnen und Experten für Pensionsplanung Seit über 10 Jahren setzen wir uns Tag für Tag engagiert und persönlich dafür ein, für Privatpersonen und KMU die passenden Anbieter zu finden. Unsere Expertise und unser Markt-Know-how bauen wir durch den regen Fachaustausch mit unseren Anbietern und den täglichen Erfahrungen mit unseren Kaufinteressentinnen und -interessenten ständig weiter aus. Unser Ziel ist es, die Pensionsplanung für Sie so einfach wie möglich zu gestalten. Geben Sie uns Ihre Kriterien via Fragebogen an und wir finden für Sie kostenlos bis zu drei passende Beraterinnen oder Berater für Ihre Pensions- und Finanzplanung. GRYPS |