Helsana beginnt mit Rückzahlung von ungleich gewährten Rabatten
St. Gallen – Die Versicherung Helsana beginnt mit Rückzahlungen von Rabatten, die nicht allen Versicherten gleich gewährt wurden. Hintergrund sind eine Verfügung der Finanzmarktaufsicht und ein Bundesgerichtsentscheid.
«Im Lichte eines Bundesgerichtsurteils von Ende 2019 haben sich einige der Rabatte im Verhältnis zu anderen als zu grosszügig erwiesen», sagte Helsana-Sprecher Can Arikan am Donnerstag im Radio SRF. Diese Nachteile seien nun auszugleichen. Die Medienstelle bestätigte seine Aussagen.
Rückerstattungen an 780’000 aktuelle und 230’000 ehemalige Versicherte
In den Genuss der Rückzahlungen kommen nach Angaben des Krankenversicherers seit Anfang Jahr 780’000 aktuelle und 230’000 ehemalige Versicherte. Bis Mitte Jahr sollen die Auszahlungen abgeschlossen sein. Insgesamt geht es den Angaben zufolge um «einen substanziellen zweistelligen Millionenbetrag». Genaue Beträge nannte Helsana nicht.
Auf die einzelnen Versicherten bezogen Kunden relativiert sich der auszuzahlende Betrag stark. Wie die Versicherung mitteilt, gibt es lediglich einen Einzelfall mit einer Auszahlung von 2000 Franken. Dieser erstreckt sich indessen über acht Jahre. In anderen Fällen wird die Auszahlung weitaus geringer sein.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hatte die Helsana Zusatzversicherungen im Januar 2016 mit einer Verfügung angewiesen, Rabatte auszugleichen, welche diese Kollektivversicherten gewährt hatten, und die so hoch waren, dass sie Einzelversicherte benachteiligten. Die Krankenkasse wehrte sich bis vor Bundesgericht, unterlag dort aber.
Die Helsana gewährte Rabatte bis zu 20 Prozent. (awp/mc/ps)