Basel – Helvetia lehnt aufgrund eines klaren Ausschlusses in der Epidemie-Versicherung die Pandemie-Deckung ab und hält – bestätigt durch ein Rechtsgutachten – an dieser Position fest. Schweizer Gastro-Unternehmen, die eine solche Epidemie-Versicherung haben und Ausfälle aufgrund der Massnahmen zur Eindämmung von COVID-19 verzeichnen, bietet sie aber eine Vergleichslösung an. Damit erhalten die betroffenen Betriebe die Möglichkeit, für einen Teil dieser Ausfälle trotz Pandemie-Ausschluss entschädigt zu werden. Die Vergleichslösung ermöglicht es, die Folgen der Pandemie schnell zu überwinden und schafft Sicherheit für alle.
Helvetia hat eine Vergleichslösung für Schweizer Gastro-Unternehmen erarbeitet, die bei ihr eine Epidemie-Versicherung mit Pandemie-Ausschluss abgeschlossen haben. Mit der Vergleichslösung reagiert Helvetia darauf, dass es unterschiedliche Auffassungen über die Wirksamkeit des Pandemie-Ausschlusses in der Epidemie-Versicherung gibt: Helvetia erachtet eine Pandemie als ein nur beschränkt versicherbares Risiko und hat daher in der Epidemie-Versicherung dieses Ereignis ausgeschlossen. Besteht keine Versicherungsdeckung, muss Helvetia keine Schäden vergüten. Diese Ansicht wird auch von einem Rechtsgutachten gestützt, das Helvetia bei einer renommierten Anwaltskanzlei hat erstellen lassen. Bis zur Beurteilung des Pandemie-Ausschlusses durch das Bundesgericht herrscht jedoch Unsicherheit über dessen Auslegung. Eine solche Beurteilung dürfte frühestens in ein bis zwei Jahren erfolgen, was in der aktuellen Situation niemandem hilft. Mit der Vergleichslösung will Helvetia umgehend für Sicherheit sorgen und Hand für eine pragmatische Lösung bieten, mit der betroffene Betriebe sofort für ihre Ausfälle aufgrund der zur Eindämmung von COVID-19 verordneten Betriebsschliessungen mittels einer Pauschale entschädigt werden. Dies ist jetzt dringlich, damit der Neustart der Gastro-Unternehmen nach dem noch nie da gewesenen Jahrhundertereignis COVID-19 am 11. Mai 2020 gelingen kann.
Entschädigung für die Hälfte der ungedeckten Kosten und des Gewinnausfalls
Die Vergleichszahlung, die auf einer Pauschale basiert sowie unabhängig von der Rechtslage und ohne Präjudiz erfolgt, entschädigt Schweizer Gastro-Unternehmen mit Pandemie-Ausschluss in der Epidemie-Versicherung für 50 Prozent der ungedeckten Kosten und des Gewinnausfalls. Dieser Betrag wird anhand des Jahresumsatzes pauschal ermittelt. Dies für die Zeitdauer der verordneten Betriebsschliessung (16. März bis 11. Mai 2020) und zusätzlich für einen halben Monat nach Lockerung der bundesrätlichen Massnahmen. Mit der Annahme dieser Vergleichslösung stimmen die betroffenen Betriebe zudem der Anpassung des aktuellen Versicherungsproduktes zu. Helvetia schafft damit Transparenz und Klarheit. Während die betrieblichen Hygienerisiken wie Salmonellenbefall oder Legionellen versichert bleiben, wird nicht mehr zwischen der örtlich und zeitlich beschränkten Epidemie und einer weltweiten Pandemie unterschieden. Die Auswirkungen von Epidemien und Pandemien sind gleichermassen ausgeschlossen.
Sicherheit für alle Beteiligten
Die vorgeschlagene Lösung bringt Sicherheit für alle Beteiligten: Die Gastro-Unternehmen erhalten rasch eine Entschädigung. Die Vergleichslösung bringt weiter Gewissheit für alle Kunden von Helvetia, dass ihre Prämien vor unkalkulierbaren Grossrisiken geschützt sind. Schliesslich erhält Helvetia aufgrund des Wechsels zur Hygieneversicherung die Sicherheit, dass ein gemeinsames Verständnis mit dem Kunden besteht, dass Schäden in Folge einer Pandemie ausgeschlossen sind. Für das beschränkt versicherbare Risiko einer Pandemie braucht es neue Lösungen, wie sie für Katastrophenereignisse wie Elementarschäden oder Nuklearunfälle in Form von Pool-Lösungen existieren.
Breite Unterstützung für KMU
Aufgrund der aktuellen Situation bietet Helvetia ihren Geschäftskunden auf vielfache Art und Weise Hand für einfache und pragmatische Lösungen. So gewährt die Versicherung Mietzinsstundungen und auf individueller Basis mietfreie Zeiten und Mietzinsreduktionen. Helvetia unterstützt bei Liquiditätsengpässen und stoppt Erinnerungs- und Mahnprozesse bis 30. Juni 2020 bei Prämienrechnung mit Fälligkeit ab 1. Februar 2020. Ebenfalls löst sie Schadenzahlungen umgehend aus. Beraterinnen und Berater von Helvetia unterstützen KMU bei Anträgen für staatliche Hilfen und klären rechtliche Fragen zusammen mit dem Partner Coop Rechtsschutz. Der führende Transportversicherer in der Schweiz unterstützt Geschäftskunden weltweit bei blockierten Warentransporten und Lieferketten. Alle Massnahmen von Helvetia sind unter www.helvetia.ch/corona ersichtlich. (Helvetia/mc/ps)