Vor Bundesstrafgericht: Oskar Holenweger.
Bellinzona – Am ersten Tag im Prozess gegen Oskar Holenweger ist der Zürcher Privatbankier vom Bundesstrafgericht in Bellinzona befragt worden. Die von der Bundesanwaltschaft (BA) erhobenen Vorwürfe wies Holenweger von sich. Die meisten Fragen der Anklage liess er unbeantwortet.
Holenwegers Verteidiger Lorenz Erni protestierte zu Beginn der Verhandlung dagegen, dass die Ramos-Akten wegen der Weigerung der BA nicht in das Verfahren einbezogen werden konnten. Der ominöse Informant Ramos hatte die Ermittlungen mit dem Vorwurf ausgelöst, dass sich Holenweger als Drogengeldwäscher anbiete.
Anschuldigungen zurückgewiesen
Bei seiner Befragung durch das Gericht wies Holenweger sämtliche Anschuldigungen der BA von sich. Er bestritt zunächst, 2003 bei der Entgegennahme und Weiterleitung von 830’000 EUR vom verdeckten Ermittler «Markus Diemer» darüber informiert worden zu sein, dass es sich um Drogengeld handeln solle. Obwohl Ramos in der Anklageschrift der BA nicht erscheint, war er mehrfach Prozessthema. Ramos sei offensichtlich auf ihn angesetzt gewesen und habe den Kontakt zu Diemer hergestellt, meinte der Bankier. Ramos Kernkompetenz sei das Lügen. Was er berichtet habe, sei das, was die BA habe berichtet haben wollen.
«Haltloser Vorwurf»
Auf zahlreiche von der BA an ihn gerichtete Frage verweigerte Holenweger eine Antwort. Holenweger bestritt zudem, falsche Beraterrechnungen ausgestellt zu haben, um mit dem Geld schwarze Kassen für den französischen Industriekonzern Alstom zu äufnen. Die Mittel habe er im Auftrag der Alstom-Verantwortlichen als Treuhänder entgegen genommen, um sie den Leistungserbringern zukommen zu lassen. Der Vorwurf, dass er die Gelder zum Zweck der Bestechung verschoben habe, sei haltlos. Er habe nie den kleinsten Zweifel gehabt, dass etwas im Ablauf nicht korrekt sein könnte.
Holenwegers heute als Berater tätig
Im Verlauf des Nachmittags wurde zudem ein Wirtschaftsprüfer von KPMG angehört, der von der Eidg. Bankenaufsicht als Beobachter für Holenwegers Tempus-Bank beauftragt worden war. Laut dem Zeugen stand es um die Bank bei Holenwegers Verhaftung 2003 zwar nicht zum Besten. Ob sie vor dem Aus gestanden habe, könne er aber nicht beantworten. Zu seiner Person gab Holenweger an, aus einfachen Verhältnissen zu stammen. Heute sei er als Berater tätig, führe aber einen sehr bescheidenen Lebenstil. Seit seiner Entlassung aus der U-Haft im Januar 2004 habe er Bilder, Uhren, Gold und anderes im Wert von rund 1 Mio CHF veräussern müssen.
Urteil in kommenden Wochen
Die BA wirft Holenweger zunächst vor, als Drehscheibe für Bestechungszahlungen des französischen Industriekonzerns Alstom fungiert zu haben. Weiter soll er für den V-Mann Diemer 830’000 EUR angebliches Drogengeld entgegen genommen und gewaschen haben. Laut BA soll sich Holenweger der Urkundenfälschung, der Gehilfenschaft zu ungetreuer Geschäftsbesorgung, der qualifizierten Geldwäscherei und der Bestechung fremder Amtsträger schuldig gemacht haben. Der Prozess ist auf fünf Tage angesetzt. Das Urteil wird erst in den nachkommenden Wochen folgen. (awp/mc/ps)