Italienische Behörden suchen mit Gruppenanfrage Kundendaten der UBS
Zürich – Die italienischen Steuerbehörden wollen mittels einer Gruppenanfrage an die Daten von italienischen UBS-Kunden gelangen. Ein entsprechendes Amtshilfegesuch haben die Behörden des südlichen Nachbarstaats Anfang Dezember 2018 an die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) geschickt.
Die Italiener ersuchen um Informationen über namentlich nicht bekannte Personen mit Wohnsitz in Italien, wie der aktuellen Ausgabe des Bundesblatts zu entnehmen ist: Diese müssen über ein oder mehrere Konten bei der UBS Schweiz verfügt haben und trotz Aufforderung der Bank diese bisher nicht versteuert oder offengelegt haben. Die Konten müssen zwischen dem Februar 2015 und Ende Dezember 2016, also vor Einführung des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) mit der EU, geführt worden sein.
Klare Kriterien
Damit handle es sich um eine Gruppeanfrage mit klaren Kriterien und keine «Massenanfrage», heisst es in Bankkreisen. Es sei damit eine Anfrage nach OECD-Standard und allgemein akzeptiert.
Die italienischen Steuerbehörden suchen in dem Gesuch an die Eidgenössischen Steuerbehörden Kunden, die der Aufforderung der Bank, ihre Steuerkonformität mit Italien zu beweisen und trotz der Androhung, dass die Beziehung bei Unterlassung gekündigt wird, nicht nachgekommen sind.
In einem solchen Prozess schickt die Eidgenössische Steuerverwaltung jeweils die sogenannte Editionsverfügung mit den Kriterien an die Bank. Diese soll dann ab, welche Kunden in das Spektrum fallen und übermittelt dann die entsprechenden Daten an die Schweizer Steuerbehörden. Dies sei ein normaler Prozess, heisst es in den Bankkreisen.
Die Grossbank UBS verwies gegenüber der AWP auf Anfrage lediglich darauf, dass sie in den vergangenen Jahren gestützt auf internationale Amtshilfeersuchen in Steuersachen mehrere Editionsverfügungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung erhalten habe. «Die Bank hat mit Kunden aus europäischen Ländern einen Steuerkonformitätsprozess abgeschlossen und den automatischen Informationsaustausch als neuen internationalen Standard umgesetzt.»
Erste Gruppenanfrage aus Italien
Es handle sich um die erste Gruppenanfrage aus Italien, erklärte der Tessiner Steueranwalt Giovanni Molo gegenüber Medien des Verlagshauses Tamedia vom Mittwoch. Er glaubt, dass die Anfrage für Daten von UBS-Kunden für die Italiener einen «Pilotfall» darstellt. «Ist Italien damit erfolgreich, dürften weitere Anfragen für Kunden anderer Banken eintreffen», wird Molo zitiert.
Ende Juli hatte das Bundesgericht in einem umstrittenen Urteil beschlossen, dass die Schweiz den französischen Steuerbehörden Namen der Inhaber und weitere Infos zu über 40’000 Konten aus den Jahren 2010 bis 2015 bei der UBS liefern darf. Basis des Gesuchs der französischen Behörden waren allerdings Listen mit Kontonummern.
Die UBS hatte gegen die Auslieferung Beschwerde eingereicht. Die Grossbank hatte die Zusicherungen Frankreichs bezweifelt, dass das Land die Informationen nicht auch für andere Zwecke verwenden würde. (awp/mc/pg)