IWF-Chefin Christine Lagarde schuldig gesprochen
Paris – IWF-Chefin Christine Lagarde hat nach dem Urteil eines Pariser Gerichts in ihrer Zeit als französische Finanzministerin fahrlässig im Amt gehandelt. Der Gerichtshof der Republik sprach die 60-Jährige am Montag schuldig, verhängte aber keine Strafe. Der Vorwurf in dem Prozess lautete, Lagarde habe in einem höchst komplexen Rechtsstreit nachlässig entschieden und damit eine Veruntreuung öffentlicher Gelder ermöglicht. Sie selbst hatte beteuert, nach bestem Gewissen gehandelt zu haben.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) kündigte in Washington an, sein Führungsgremium zusammenzurufen. «Es ist zu erwarten, dass der Vorstand in Kürze zusammentritt, um die jüngsten Entwicklungen zu diskutieren», erklärte Kommunikationschef Gerry Rice. Das Gremium hatte bereits in früheren Sitzungen mehrmals über die Folgen des Gerichtsverfahrens Lagardes in Frankreich diskutiert.
Glaubwürdigkeit in Frage gestellt
Das Pariser Urteil stellt laut Kommentatoren Lagardes Glaubwürdigkeit in Frage. Laut früheren Angaben aus IWF-Kreisen gibt es aber keine Vorschrift, nach der Lagarde im Falle eine Verurteilung zwingend ihr Amt aufgeben müsste.
Das Gericht setzte sich über die Staatsanwaltschaft hinweg, die für Freispruch plädiert hatte. Lagarde hörte das Urteil nicht; sie war bereits in Washington, sagte ihr Anwalt Patrick Maisonneuve.
Regierung spricht Lagarde das Vertrauen aus
Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Affäre um den schillernden Ex-Minister und Geschäftsmann Bernard Tapie. Lagarde stimmte 2007 einem Schiedsverfahren zu, um einen langwierigen Rechtsstreit mit Tapie beizulegen. Als die Schiedsmänner dem Unternehmer daraufhin eine hohe Summe von mehr als 400 Millionen Euro zusprachen, verzichtete Lagarde auf einen Einspruch. Im Kern kreidete das Gericht Lagarde an, diesen Einspruch nicht eingelegt zu haben.
Frankreichs Regierung sprach Lagarde nach dem Urteil ihr Vertrauen aus. «Christiane Lagarde führt ihr Mandat beim IWF mit Erfolg, und die Regierung vertraut weiter in ihre (Lagardes) Fähigkeit, dort ihre Verantwortlichkeiten wahrzunehmen», teilte Wirtschafts- und Finanzminister Michel Sapin mit. Das Sondergericht erwähnte ausdrücklich das internationale Ansehen Lagardes; auch dies sei ein Grund dafür gewesen, auf eine Strafe zu verzichten.
«Ziemlich enttäuscht»
«Ich bin ziemlich enttäuscht», resümierte Anwalt Maisonneuve. Er liess es offen, ob Lagarde Rechtsmittel einlegen wird. «Wir werden die Bedingungen prüfen.» Der Schuldspruch werde keinen Eintrag ins französische Vorstrafenregister nach sich ziehen.
Lagarde leitet den Weltwährungsfonds seit 2011 und gehört damit zum kleinen Zirkel der mächtigsten Frauen der Welt. Sie hatte im Prozess in der vergangenen Woche beteuert, sie sei unschuldig und habe nach bestem Gewissen gehandelt. Sie war von 2007 bis 2011 unter Präsident Nicolas Sarkozy französische Wirtschafts- und Finanzministerin gewesen. In dem Verfahren drohten maximal bis zu ein Jahr Haft und 15 000 Euro Strafe.
Gerichtshof tagt höchst selten
Der Gerichtshof der Republik tagt höchst selten. Er ist für Vergehen französischer Regierungsmitglieder im Rahmen ihres Amtes zuständig. Das Sondergericht wurde 1993 geschaffen; das Verfahren gegen Lagarde war erst der fünfte Prozess. Auf der Richterbank sassen neben drei Berufsrichtern zwölf Parlamentarier.
Das Schiedsverfahren im Rechtsstreit um Tapie erwies sich letztlich als eine schlechte Lösung. Inzwischen laufen Betrugsermittlungen gegen mehrere Beteiligte, weil es Verbindungen zwischen Tapie und einem der Schiedsleute gegeben haben soll. Der Schiedsspruch wurde deshalb bereits von Gerichten aufgehoben. Tapie (73) wurde zudem verurteilt, die Entschädigung von rund 400 Millionen zurückzuzahlen. Die nach ihm benannte Affäre gilt als noch lange nicht beendet. (awp/mc/pg)