JPMorgan zahlt 228 Mio wegen krummer Geschäfte
Christine Varney, Kartellrechtsexpertin im US-Justizministerium.
Washington – Nach der Bank of America und der Schweizer Grossbank UBS muss sich auch der US-Finanzriese JPMorgan Chase für zwielichtige Geschäfte mit kommunalen Anleihen verantworten. Um die Sache aus der Welt zu schaffen, zahlt JPMorgan insgesamt 228 Millionen Dollar an Strafen und Wiedergutmachung.
«Die heutige Vereinbarung stellt sicher, dass JPMorgan die betroffenen Kommunen entschädigen wird», erklärte Christine Varney vom US-Justizministerium am Donnerstag.
Bieterverfahren manipuliert
Mitarbeiter von JPMorgan Chase hatten den Erkenntnissen zufolge das Bieterverfahren manipuliert, mit dem Kommunen oder andere öffentliche Einrichtungen die beste Geldanlage finden sollten. Wegen der gleichen Sache hatte die Bank of America 137 Millionen Dollar berappen müssen; die UBS zahlte 160 Millionen Dollar. «JPMorgan toleriert keine Wettbewerbsverstösse oder andere Gesetzesübertretungen», erklärte die Bank und verwies darauf, dass die letzten Vorfälle sich 2006 abgespielt hätten. Den verantwortlichen Handelsbereich gebe es nicht mehr und die Mitarbeiter hätten die Bank inzwischen verlassen. «Diese Mitarbeiter haben ihre Taten vor dem Management verheimlicht.» Die Kontrollen seien zwischenzeitlich verschärft worden.
Verbotene Absprachen
Konkret ging es um die kurzfristige Wiederanlage der Gelder, die Städte und Gemeinden durch ihre Anleihen eingenommen hatten. Hier gab es nach den Erkenntnissen der Behörden zahlreiche verbotene Absprachen auf Bankenseite zum Schaden der Kommunen. Neben dem Justizministerium hatten sich unter anderem die Notenbank Fed, die Börsenaufsicht SEC, die Steuerbehörde IRS sowie die Generalstaatsanwaltschaften mehrerer Bundesstaaten eingeschaltet.Es ist nicht die einzige Baustelle, die die Wall Street derzeit belastet: Die Ermittler durchleuchten die Bankenwelt auf der Suche nach Verfehlungen in der Finanzkrise. JPMorgan musste wegen windiger Hypotheken-Deals jüngst rund 210 Millionen Dollar an Strafe und Wiedergutmachung zahlen. Zudem schauen sich die Ermittler fehlerhafte Zwangsvollstreckungen von Eigenheimen an. Die Verfahren laufen. (awp/mc/ps)