Zürich – Eine Einigung im Steuerstreit mit den USA steht angeblich kurz bevor. Noch lässt die US-Steuerbehörde IRS die Schweizer Banken aber nicht vom Haken. Sie hat bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) ein Amtshilfegesuch gegen Kunden der Bank Julius Bär eingereicht. Diese ist nach der UBS und der Credit Suisse die dritte Schweizer Bank, die sich mit einer Gruppenanfrage aus den USA konfrontiert sieht. «Wir haben die Informationsherausgabeverfügung der EStV erhalten», bestätigte Bank-Sprecherin Sabine Jaenecke auf Anfrage der sda eine Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Dienstag. Die Bank sei derzeit daran, die Anordnung zu bearbeiten.
Mit dem Amtshilfegesuch verlangt die IRS Kundendaten über US-Steuerpflichtige, die des Steuer- oder Abgabebetrugs verdächtigt werden. Im Visier sind Kunden, die zwischen 2002 und 2012 wirtschaftlich Berechtigte einer Struktur- oder Domizilgesellschaft waren. Über die Anzahl der betroffenen Bankkunden konnte Jaenecke keine Angaben machen.
Das Gesuch basiert auf dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA. Über den Detaillierungsgrad der Identifikationskriterien gaben auf Anfrage weder die EStV noch Julius Bär Auskunft. Die genaue Formulierung des Gesuchs ist für die Gewährung der Amtshilfe aber entscheidend. Bei der Gruppenanfrage gegen die Credit Suisse von 2011 hatte das Bundesverwaltungsgericht zunächst entschieden, dass die Kriterien zur Identifikation namentlich nicht genannter Kunden zu allgemein gehalten seien.
Globallösung in Reichweite
Ein nachgebessertes Gesuch genügte dann den Anforderungen, die gemäss der Neuinterpretation des Doppelbesteuerungsabkommens an Amtshilfegesuche gestellt werden. Die Namen der betroffenen Kunden müssen laut dem Urteil vom März nicht enthalten sein. Es genügt, wenn die verdächtigen Personen aufgrund anderer Kriterien identifiziert werden können.
Die Schweiz und die USA verhandeln seit nunmehr drei Jahren über eine globale Lösung für die unversteuerten Gelder von US-Kunden auf Schweizer Konten und die Beteiligung der Schweizer Banken an rechtswidrigen Steuerpraktiken. Das Abkommen soll inzwischen fertig ausgehandelt sein, über den Inhalt liegen keine gesicherten Angaben vor.
Morgan Stanley rechnet mit Busse von 200 Mio CHF
Nach Berechnung von Morgan Stanley droht Julius Bär – basierend auf der Annahmen, dass eine Busse von 10-15% auf den nicht versteuerten US-Kundengeldern zu entrichten ist – eine Zahlung von lediglich 200 Mio CHF. Die Experten glauben, dass das Schweizer Institut nur unversteuerte US-Vermögen im einstelligen Milliarden-Umfang, d.h. zwischen 0,1 und 1,3 Mrd CHF, verwaltet hat.
Julius Bär könnte problemlos eine Busse in der Höhe bis zu 750 Mio CHF verkraften, ohne dass dabei das (Bär)-Ziel einer BIZ-Gesamtkapitalquote von 15% bis 2014 verfehlt würde, glauben die Analysten weiter. Aber auch bei einer Busse von rund 1,3 Mrd CHF dürfte die Bank gemäss Morgan Stanley in der Lage sein, die Schweizer Minimalanforderungen von 12% im kommenden Jahr zu erreichen.
Sollte die Busse am unteren Ende ihrer Erwartungen ausfallen, rechnen die Experten der US-Bank mit einer leicht positiven Reaktion (+2% im Vergleich zum Konsens), beim negativsten Szenario hingegen mit einer deutlich schwächeren Entwicklung (-12%).
Im bisherigen Tagesverlauf am Dienstag tendieren die Aktien von Julius Bär fester. Bis gegen 12.00 Uhr gewinnen sie 1,1% auf 38,77 CHF (bisheriges Tageshöchst 39,01 CHF). Der SMI legt derweilen 0,66% zu. (awp/mc/upd/ps)