Julius Bär von deutscher BvS in Zürich verklagt
Zürich – Nachdem wie bereits berichtet die Bank Julius Bär & Co. AG seitens der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben („BvS“, vormals Treuhandanstalt), der für die Verwaltung der Vermögen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik („DDR“) zuständigen deutschen Behörde, über den Betrag von rund CHF 110 Millionen plus seit dem Jahr 2009 aufgelaufene Zinsen betrieben worden ist, hat die BvS nun Klage beim Bezirksgericht Zürich eingereicht, wie die Bank am Montag in einer Mitteilung bestätigt.
Die nun eingeklagten Ansprüche belaufen sich auf rund CHF 100 Millionen zuzüglich Zins seit 1994 (mit gewissen Limiten). Die BvS macht im Wesentlichen geltend, die ehemalige Bank Cantrade AG (welche die Bank Julius Bär & Co. AG durch die Übernahme der Bank Ehinger & Armand von Ernst AG von der UBS AG im Jahre 2005 ebenfalls akquiriert hatte) habe zwischen 1989 und 1992 nicht autorisierte Geldbezüge vom Konto einer durch ehemalige DDR-Beamte gegründeten Aussenhandelsgesellschaft zugelassen.
Bank bestreitet Forderungen
Die Bank bestreitet die Forderungen der BvS und hat Massnahmen zum Schutze ihrer Interessen getroffen. Zusätzlich wurden die Forderungen der BvS unter den im Rahmen mit der Übernahme der Bank Cantrade AG abgeschlossenen Transaktionsvereinbarung erhaltenen Zusicherungen im Jahre 2005 gegenüber der Verkäuferin angezeigt. (Julius Bär/mc/ps)