Brüssel – Keiner der sieben EU-Staaten, die langfristig zur Euro-Einführung verpflichtet sind, erfüllt derzeit nach Einschätzung der EU-Kommission die erforderlichen Beitrittskriterien. Die betreffenden Länder erfüllten nicht alle rechtlichen Voraussetzungen – darunter Preis- und Wechselkursstabilität sowie solide öffentliche Finanzen. Dies teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit.
Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn sind laut den EU-Verträgen verpflichtet, der Gemeinschaftswährung langfristig beizutreten. Die Länder müssen jedoch eine Reihe an Kriterien erfüllen. Festgelegte Fristen gibt es dafür nicht.
Alle Staaten erfüllten nun die Bedingung solider öffentlicher Finanzen, teilte die Kommission weiter mit – keines jedoch das Wechselkurs-Kriterium. Der sogenannte Europäische Wechselkursmechanismus ERM II ist sozusagen das Wartezimmer für den Euro. Die Währungen der jeweiligen Länder dürfen darin nur innerhalb einer begrenzten Bandbreite zum Euro auf- oder abwerten.
Bulgarien will absehbar dem Euro beitreten
Die bulgarische Regierung hatte zuletzt ihre Absicht bekräftigt, absehbar dem Euro beitreten zu wollen. «Wir begrüssen die Bemühungen der bulgarischen Behörden, die aktuell auf eine Beteiligung am Wechselkursmechanismus (WKM II) hinarbeiten, um auch die Kriterien der Wechselkursstabilität zu erfüllen», sagte EU-Finanzkommissar Valdis Dombrovskis.
Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici warnte jedoch: «Eine der wichtigsten Lehren, die wir aus den letzten beiden Jahrzehnten ziehen konnten, ist jedoch die Feststellung, dass Länder, die innerhalb des Euroraums florieren wollen, nicht nur eine nominale Konvergenz, sondern auch eine reale wirtschaftliche Konvergenz erreichen müssen», sagte der französische Sozialist. «Länder, die den Euro einführen wollen, müssen sich deshalb intensiv um die Steigerung der Produktivität, die Steigerung der Investitionen, die Verbesserung der Beschäftigungslage und die Bekämpfung von Ungleichheiten bemühen.» (awp/mc/ps)