Kursaal-Casino AG Luzern soll unabhängig und lokal verankert bleiben

Kursaal-Casino AG Luzern soll unabhängig und lokal verankert bleiben

Luzern – Der Verwaltungsrat der Kursaal Casino AG Luzern lehnt das Gesuch der First Swiss Hotel Collection AG um Eintragung eines Aktienpakets von fünf Prozent ab. Als bedeutende touristische Leistungsträgerin in der Zentralschweiz will die Kursaal-Casino AG Luzern ihre Unabhängigkeit bewahren und an der bewährten Zusammenarbeit mit allen Hotel- und Tourismuspartnern festhalten. Eine exklusive Beteiligung stünde dazu im Widerspruch.

Der Verwaltungsrat beurteilt jedes Eintragungsgesuch nach gleichen Kriterien. Er prüft vor allem, ob ein neuer Aktionär mit den langjährig bewährten Stärken des Unternehmens übereinstimmt. Die Strategie der Kursaal-Casino AG Luzern steht auf drei Pfeilern: garantierte Selbstständigkeit, lokale Verankerung und Unabhängigkeit von Einzelinteressen. Seit vielen Jahren ist das Unternehmen grossmehrheitlich im Besitz von Kleinaktionären.

Die First Swiss Hotel Collection AG, die vom Investor Yunfeng Gao beherrscht wird, informierte Anfang September die Öffentlichkeit über einen Aktienkauf. Sie beantragte beim Verwaltungsrat der Kursaal-Casino AG Luzern Ende November 2016, Aktien im Umfang von fünf Prozent des Kapitals eintragen zu lassen. Mit dem benachbarten und im Besitz der First Swiss Hotel Collection stehenden Hotel Palace Luzern pflegt die Kursaal-Casino AG Luzern bereits enge Beziehungen zu den Gesuchstellern. So befindet sich unter anderem das Parkhaus Casino-Palace Luzern im gemeinsamen Mitbesitz. Von einer weiteren, kapitalmässigen Verflechtung will der Verwaltungsrat absehen und damit die über Jahre gewachsenen, partnerschaftlichen Beziehungen mit den anderen touristischen Leistungsträgern auf dem Platz Luzern nicht schwächen.

Türen auf operativer Ebene bleiben offen
Aufgrund der sorgfältigen Prüfung und im Lichte der bisherigen Aktionärsstrategie lehnt der Verwaltungsrat deshalb das Eintragungsgesuch ab. Auf operativer Ebene bleiben die Türen für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit unverändert offen.

Gemäss den von der Generalversammlung genehmigten Statuten der Kursaal-Casino AG Luzern dürfen Aktien nur mit Genehmigung des Verwaltungsrats übertragen werden. Ein einzelner Aktionär darf nicht mehr als fünf Prozent des Aktienkapitals halten. Einzig die Stadt Luzern besitzt aus historischen Gründen einen höheren Anteil. (Kursaal-Casino AG Luzern/mc/ps)


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