LGT: Steuersünder bekommt kein Geld von Fürstenbank
LGT-CEO Prinz Max von und zu Liechtenstein.
Vaduz – Die Bank des Fürsten von Liechtenstein, die LGT, muss einen deutschen Steuersünder nicht entschädigen. Der Oberste Gerichtshof in Liechtenstein hat in einem Musterprozess die Schadenersatzklage eines früheren LGT-Kunden letztinstanzlich abgewiesen.
Die Richter kamen zum Schluss, dass der Schaden des Klägers nicht auf die Bank überwälzbar ist, wie das Gericht am Freitag einen Bericht im «Liechtensteiner Vaterland» bestätigte. Der Bankkunde sei für die Einhaltung der Steuergesetze in seinem Heimatland selber verantwortlich. Der Kläger, ein Immobilienhändler aus Bad Homburg, war wegen des Datenklaus bei der LGT Treuhand ins Visier der deutschen Steuerfahnder geraten. Er wurde im Juli 2008 vom Landgericht Bochum wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsauflage von 7,5 Mio EUR verurteilt. Mit Steuernachzahlungen und Anwaltskosten musste der Steuersünder rund 20 Mio EUR bezahlen.
Hoffnungen vieler aufgeflogener Steuersünder gedämpft
Der Kläger warf der Bank in Liechtenstein vor, dass sie ihn zu spät über den Datenklau informiert habe. Hätte die LGT ihn im Jahr 2002 über den Diebstahl orientiert, hätte er sich selber beim Fiskus anzeigen oder von einer Amnestie profitieren können. Dadurch wäre er mit einer geringeren Geldstrafe davongekommen als dies im Jahr 2008 der Fall war. Das jüngste Urteil dürfte die Hoffnungen zahlreicher aufgeflogener Steuersünder dämpfen, die gegen die Fürstenbank vorgehen wollen. Nach Angaben des «Liechtensteiner Vaterland» sind mehr als ein halbes Dutzend weiterer Klagen in Vaduz hängig. (awp/mc/ps)