Zürich – Selbstbewohntes Wohneigentum zu besitzen, entspricht dem Wunsch vieler Schweizerinnen und Schweizer. Nicht zuletzt ist es für sie zudem eine Existenzsicherung für das Alter. Um aber die finanzielle Tragbarkeit der Immobilie auch nach der Pensionierung zu gewährleisten, gilt es, einige wichtige Aspekte zu beachten.
Die meisten Banken verlangen vom Eigenheimbesitzer respektive vom Stockwerkeigentümer, dass die 2. Hypothek bis zum Eintritt ins Rentenalter amortisiert wird. Mit dieser Massnahme wollen sie verhindern, dass die Rentner gezwungen sind, sich im Alter unfreiwillig von ihrem Wohneigentum trennen zu müssen. Der Immobilienbesitzer muss aus seiner Rente und seinem Vermögen seinen Lebensunterhalt, die laufenden Hypothekarzinsen und den Gebäudeunterhalt bestreiten können. Die Amortisation der 2. Hypothek wird in den meisten Fällen mit Geldern aus der beruflichen Vorsorge oder aus der 3. Säule getätigt. Dieses Vorsorgekapital fehlt dann im Pensionsalter.
Pflegefall eines Ehepartners
Eine sorgfältige Finanzplanung ist daher unabdingbar. Eine Erhöhung der Hypothek für den Gebäudeunterhalt oder für einen ausserordentlichen Kapitalbedarf ist hinsichtlich der finanziellen Tragbarkeit meist nicht mehr möglich. Überdies werden in der Regel keine Ergänzungsleistungen entrichtet, da die Immobilie als Vermögen gilt. Weil ein Prozentsatz davon als Vermögensverzehr und damit als fiktives Einkommen aufgerechnet wird, besteht in den meisten Fällen kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Ein wichtiges Thema ist auch der Pflegefall eines Ehepartners. Der andere Ehepartner muss einen Beitrag an die Pflegekosten leisten. Sobald das eigene Vermögen aufgebraucht ist, muss das Eigenheim oder das Stockwerkeigentum verkauft werden, um für die weiteren Kosten aufkommen zu können. Erst wenn das ganze Vermögen bis zum gesetzlichen Freibetrag aufgebraucht ist, übernimmt der Staat die vollen Kosten. Ein Verkauf der Immobilie ist somit vielfach unabdingbar. Dabei gilt es aber zu beachten, dass die Immobilie gut unterhalten wird. Ansonsten resultiert ein ungenügender Verkaufspreis und die eingesetzten Eigenmittel sowie die amortisierte 2. Hypothek gehen verloren.
Sollte der Verkaufserlös weniger als 65 Prozent des Kaufpreises ausmachen, deckt er die 1. Hypothek nicht ausreichend, und es bleibt eine Restschuld zurück. Als problematisch kann sich auch ein Erbfall erweisen, vor allem, wenn – wie dies häufig der Fall ist – die Immobilie das einzige Vermögen darstellt und die Erben ihren rechtlichen Anspruch auf den Pflichtteil geltend machen. Um die Erben auszahlen zu können, ist dann der Verkauf des Eigenheims unumgänglich. Dies lässt sich vermeiden, wenn die erbrechtlichen Belange frühzeitig geregelt werden und beispielsweise die Kinder einen Erbverzicht zugunsten des überlebenden Elternteils unterzeichnen.
Vorbezüge aus der Pensionskasse für Wohneigentum
Immer öfter realisieren Herr und Frau Schweizer den Traum der eigenen vier Wände erst nach dem 50. Lebensjahr. Damit die finanzielle Belastung nach der Pensionierung tragbar leibt, empfiehlt es sich, statt der üblichen 20 Prozent Eigenmittel 40 Prozent einzubringen. Für den Abschluss des Hypothekarvertrags wird die Bank in der Regel eine Lebensversicherung verlangen, um die Hypothekarschuld decken zu können. Denn Immobilienkäufer ab 60 gelten bei den Banken als Risikogruppe. Des weiteren gilt es zu beachten, dass Vorbezüge aus der Pensionskasse für die Finanzierung des selbstbewohnten Wohneigentums (Wohneigentumsförderung, WEF) nur alle fünf Jahre möglich sind und das meist nur bis zum Alter 60. Hinsichtlich der zeitlichen Planung muss sich der Versicherte ausserdem bewusst sein, dass die Pensionskasse seinen Antrag auf Vorbezug bis zu einem halben Jahr hinausschieben kann. Der Antrag ist daher frühzeitig zu stellen. Wenn möglich, sollte der Versicherte die Vorbezüge für den Erwerb von Wohneigentum bis zur Pensionierung zurückbezahlen, da sonst eine Rentenkürzung resultiert. Darüber hinaus entstehen dem Versicherten durch einen Vorbezug Lücken bei der Absicherung des Todesfall- bzw. Invaliditätsrisikos. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich eine professionelle unabhängige Beratung hinsichtlich der Finanzierung und Tragbarkeit des Wohneigentums, des Einbezugs von Pensionskassengeldern in Form eines Vorbezugs oder einer Verpfändung sowie der Deckung allfälliger Vorsorgelücken in Anspruch zu nehmen. (MZ/mc/hfu)
Über die Maklerzentrum Schweiz AG
Die Maklerzentrum Schweiz AG ist führende Anbieterin von Versicherungslösungen im Privatkundenbereich. Die eigentümergeführte Gesellschaft wurde Anfang 2006, mit Hauptsitz in Basel, gegründet. Heute sind 240 Mitarbeitende an zehn Standorten in der Schweiz tätig und beraten Privat- und Firmenkunden in den Bereichen Kranken-, Sach- und VermögensVersicherungen sowie private Vorsorge. Über 80‘000 Personen zählen inzwischen zum festen Kundenbestand.