Bern – Die Investmentbank Morgan Stanley muss in der Schweiz eine Busse von einer Million Franken bezahlen. Die Bank habe nicht alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um die qualifizierte Geldwäscherei eines Kundenberaters der Bank im Jahr 2010 zu verhindern, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag mit.
Die Geldwäsche geschah mit Vermögenswerten, welche ursprünglich aus Bestechungshandlungen in Griechenland stammten, hiel die Bundesanwaltschaft (BA) fest. Aus Untersuchungen der griechischen Strafverfolgungsbehörde ging hervor, dass der ehemalige griechische Verteidigungsminister Apostolos-Athanasios Tsochatzopoulos und Verbündete Schmiergelder entgegennahmen und diese deliktisch erlangten Vermögenswerte im Nachgang wuschen.
Ein Teil der in Griechenland gewaschenen Bestechungsgelder floss auf Konten eines Strohmanns und Cousins von Tsochatzopoulos bei der Bank Morgan Stanley in der Schweiz, hiess es weiter. Während des relevanten Zeitraums im Jahr 2010 erbrachte die Bank mit Sitz in Zürich hauptsächlich private Bankdienstleistungen in der Schweiz.
Qualifizierte Geldwäscherei
Die BA eröffnete 2014 gegen einen heute 57-jährigen Kundenberater wegen Verdachts der qualifizierten Geldwäscherei ein Verfahren. Der griechisch-deutsche Doppelbürger war damals für die Verwaltung der Kundenbeziehungen des Cousins von Tsochatzopoulos zuständig. Dem Kundenberater wurde vorgeworfen, von 1999 bis 2012 vorsätzlich die Einziehung von deliktisch erlangten Vermögenswerten an Tsochatzopoulos vereitelt und sich damit der qualifizierten Geldwäscherei schuldig gemacht zu haben.
Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts sprach den Kundenberater mit Urteil vom 8. Oktober 2019 erstinstanzlich wegen qualifizierter Geldwäscherei schuldig. Von den Vorwürfen vor 2010 wurde der 57-Jährige in zweiter Instanz freigesprochen.
Mangelnde Kontrolle
Die Untersuchung der BA zeigte, dass Morgan Stanley zwar über Geldwäschereibekämpfungs-Richtlinien und -Prozesse verfügt, es bei deren Umsetzung aber versäumte, die Geldwäschereirisiken in diesem Fall angemessen zu identifizieren und anzuwenden sowie die Herkunft der Gelder genügend abzuklären.
Die Bank habe es vor allem versäumt, die irreführenden und täuschenden Angaben des Anlasstäters gegenüber der eigenen Compliance angemessen zu hinterfragen. Daher habe Morgan Stanley die Anlasstat nicht erkannt und nicht verhindert, schrieb die BA.
Mit der auferlegten Geldstrafe und den Verfahrenskosten schliesst die BA den Fall ab. Die Bank verzichtet auf eine Beschwerde gegen den Entscheid, weshalb dieser rechtskräftig ist. (awp/mc/ps)