Nach CS-Übernahme: Finma verzichtet auf wettbewerbsrechtliche Auflagen für die UBS

Stefan Walter

Finma-Direktor Stefan Walter. (Foto: Finma)

Zürich – Die UBS muss keine wettbewerbsrechtlichen Auflagen im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse erfüllen. Die Finanzmarktaufsicht Finma kommt zum Schluss, dass der Zusammenschluss der beiden Grossbanken in keinem Marktsegment den wirksamen Wettbewerb beseitigt. Sie verzichtet deshalb auf Auflagen.

Zwar habe die UBS in gewissen Teilsegmenten ihre Marktposition verstärken können, räumt die Finma am Mittwoch in einer Medienmitteilung ein. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Fusionskontrolle für einen Eingriff seien aber nicht erfüllt. Das Kontrollverfahren sei deshalb «ohne Bedingungen, Auflagen und weitere Prüfungen» abgeschlossen worden.

Vorzeitige Bewilligung
Die Finma hatte im Rahmen der von den Schweizer Behörden orchestrierten CS-Notübernahme durch die UBS vom 19. März 2023 den Zusammenschluss der beiden Grossbanken bereits vorzeitig nach Kartellgesetz bewilligt. Diese Massnahme sei im Interesse des Gläubigerschutzes erfolgt, betonte sie am Mittwoch. Dies sei damals notwendig gewesen, um vom Finanzplatz Schweiz und den internationalen Finanzmärkten grösseren Schaden abzuwenden.

Die normalerweise für die kartellrechtliche Beurteilung verantwortliche Wettbewerbskommission (Weko) war informiert worden, dass die Finma diese Zuständigkeit beanspruche. Die Finma sei aber mit der Weko «in engem Kontakt» gestanden. Die beiden Behörden hätten in der Folge gemeinsam umfassende Marktabklärungen getroffen und zahlreiche Stellungnahmen von Konkurrenten, Verbänden sowie spezifischen Kunden ausgewertet.

Weko regte vertiefte Prüfung an
In einem umfangreichen Bericht der Weko vom vergangenen Herbst, den die Finma am Mittwoch veröffentlichte, sehen auch die Wettbewerbshüter keine Notwendigkeit für Auflagen an die UBS wie Abspaltungen oder Teilverkäufe. Allerdings stellen sie eine erhöhte Marktmacht der UBS und eine Verminderung des Wettbewerbs in Teilmärkten fest. Entsprechend regte die Weko in der Stellungnahme die Durchführung einer vertieften Prüfung durch die Finma an.

So macht der Weko-Bericht gewisse Wettbewerbs-Probleme im Bereich Asset Management aus: Die fusionierte Grossbank nehme im Geschäft mit den institutionellen Kunden wie auch im Fondsgeschäft eine bedeutende Stellung ein. Gleichwohl seien die Bedingungen für Konkurrenten für einen Markteintritt oder den Ausbau von Leistungen gut, heisst es einschränkend: Eine Marktbeherrschung bestehe entsprechend nicht.

Ähnlich sieht es im Geschäft mit Unternehmenskunden aus. Die UBS kommt hier nach der Fusion mit der CS in Teilbereichen auf Marktanteile von mehr als einem Drittel. Gerade im Teilmarkt für grosse Unternehmenskunden stünden aktuell auch keine vollwertigen Alternativen zur Verfügung, stellte die Weko fest. Dennoch sei aber «eine gewisse erste Konkurrenz» vorhanden, wenn auch nicht in wünschenswertem Ausmass.

Zu ihren Schlüssen ist die Weko nach umfangreichen Marktabklärungen gekommen: So wurden Befragungen bei 106 Banken und weiteren Finanzunternehmen, bei 56 Verbänden – darunter Economiesuisse und Gewerbeverband – und bei 60 wichtigen Bankkunden durchgeführt. Zusätzlich wurden weitere Experten befragt.

Die umfangreichen Markterhebungen und die detaillierte Weko-Stellungnahme hätten eine hinreichende Grundlage für einen abschliessenden Entscheid geliefert, betont die Finma.

Weko kann übernehmen
In den vergangenen Wochen war der UBS in verschiedenen Medien eine Ausnutzung ihrer Marktstellung vor allem im Geschäft mit Firmenkunden vorgeworfen worden: Kunden berichteten, dass die Grossbank die Konditionen teilweise deutlich verschlechtert habe. UBS-Schweiz-Chefin Sabine Keller-Busse verwies allerdings unlängst in einem NZZ-Interview darauf, dass die UBS unrentable Kundenbeziehungen der CS neu bepreisen musste und sich gleichzeitig aber auch die Zinssituation verändert habe.

Die Weko dürfte jedenfalls die relevanten Märkte auch künftig im Auge behalten, wie Weko-Direktor Patrick Ducrey am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur AWP bestätigte. Personen oder Unternehmen könnten an die Weko oder an den Preisüberwacher gelangen, sollten sie sich übervorteilt fühlen. Handlungsbedarf sieht die Weko derzeit allerdings nicht: Sie habe keinerlei Klagen oder Beschwerden erhalten. (awp/mc/pg)

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