20 Prostituierte und Himmelbetten zur freien Verfügung: Gellert-Therme in Budapest.
Köln – Nach der Sex-Party für 100 Vertreter der deutschen Hamburg-Mannheimer könnten auf die Versicherung Steuernachforderungen zukommen. Das Unternehmen, das in dem zum Rückversicherer Munich Re gehörenden Ergo-Konzern aufgegangen ist, hatte nämlich die Rechnung für die Party in Budapest mit 20 Prostituierten in Höhe von 83.000 Euro komplett steuerlich geltend gemacht.
Die Kölner Steuerrechtlerin Prof. Johanna Hey wies am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa auf einen anderen Streitfall um Nachtbar- und Bordellbesuche hin. Dabei hatte der Bundesfinanzhof die Anerkennung der Kosten 1990 bereits als «unangemessen» zurückgewiesen (Urteil BFH III R 21/86). Neben dem sonst üblichen Streit um die Höhe der Abzugskosten habe das Obergericht mit dieser Entscheidung ein grundsätzliches Abzugsverbot wegen Unangemessenheit aufgestellt, sagte Hey.
Prostituierte im Spiel
«Was angemessen ist, das lässt natürlich Wertungsmöglichkeiten offen», sagte die Juristin. Da bei den Versicherungsvertretern Prostituierte im Spiel waren, spreche aber einiges gegen eine Abzugsfähigkeit. Da die Sex-Party der Versicherung erst wenige Jahre zurückliegt, sei die Steuer auf jeden Fall noch nicht verjährt und eine Änderungen der Steuerbescheide möglich.
«Unangemessene Aufwendungen nicht absetzbar»
In Paragraf 4, Absatz 5 des Einkommenssteuergesetzes hat der Gesetzgeber einen Katalog von Ausgaben erstellt, die nicht von der Steuer abgezogen werden dürfen. Dazu zählen Gästehäuser für Nicht-Betriebsangehörige, Segel- und Motorjachten und Aufwendungen für Jagd- und Fischerei. In dem Katalog heisst es in Satz 7, auszuschliessen seien auch andere Aufwendungen, «soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind». (awp/mc/ps)