Brüssel – Mehr Kontrolle für Spekulanten: Die EU-Staaten und das Europaparlament haben sich auf strengere Regeln für den ausserbörslichen Handel mit riskanten Finanzwetten (Derivate) geeinigt. Diese ausserhalb von Börsen abgeschlossenen Termingeschäfte müssen demnach künftig über eine zentrale Verrechnungsstelle abgewickelt werden. Das neue Gesetz schreibt zudem eine Meldepflicht für die Kurswetten auf Anleihen, Währungen, Zinsen, Rohstoffe oder Aktien vor. Das teilten Parlament, EU-Kommission und Rat nach der Einigung mit.
Der Kompromiss muss noch formal von Rat und Parlament gebilligt werden. In Kraft treffen sollen die neuen Regeln Ende 2012. Der ausserbörsliche Derivatehandel ist laut EU-Angaben ein gigantischer Markt mit einem globalen Volumen von 700 Billionen Dollar und gilt als wesentliche Ursache für die Finanzkrise 2008.
Keine Kettenreaktion bei Zahlungsunfähigkeit
Die EU-Regeln verpflichten Käufer und Verkäufer künftig, ihren Handel über Verrechnungsstellen – sogenannte Gegenparteien oder Clearinghäuser – abzuwickeln. Sie würden Ausfälle auffangen, so dass keine Kettenreaktion einsetzen könnte, wenn ein Marktteilnehmer zahlungsunfähig wäre. Die meisten Derivate müssen mit Eigenkapital unterlegt werden. Alle Derivate müssen zudem an Register gemeldet werden. Die Genehmigung und Aufsicht der zentralen Verrechnungsstellen obliegt den nationalen Aufsichtsbehörden; die der Register obliegt der EU-Aufsichtsbehörde ESMA.
Lehren aus der Krise von 2008
EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier sagte, die EU habe aus der Krise von 2008 gelernt. «Es ist ein entscheidender Schritt in unserem Bemühen, ein sichereres und vernünftigeres Regelwerk für den europäischen Finanzmarkt zu schaffen.» Von einem «erheblichen Fortschritt für Transparenz und Risikominderung» sprach der Berichterstatter des Europaparlaments, Werner Langen (CDU). (awp/mc/pg)