Bern – Mit dem neuen Finanzmarkt-Infrastrukturgesetz will der Bundesrat den Derivatehandel strenger regeln. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) unterstützt das Anliegen. Den Hochfrequenzhandel will sie aber nicht grundsätzlich verbieten.
Die Mehrheit war der Auffassung, dass dieser die Marktqualität auch positiv beeinflussen könne, wie es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Mittwoch heisst. Mit 12 zu 11 Stimmen beschloss die WAK aber, dass ein Handelsplatz Vorkehrungen treffen muss, um negative Auswirkungen des algorithmischen Handels, des Hochfrequenzhandels und vergleichbarer Handelspraktiken zu vermeiden. Der Bundesrat möchte eine Grundlage schaffen, um den Hochfrequenzhandel regeln und nötigenfalls einschränken zu können.
Mit Stichentscheid des Präsidenten lehnt es die WAK ab, neue Bestimmungen zu Positionslimiten das Gesetz aufzunehmen. Nach Ansicht der Mehrheit wäre diese Gesetzgebung verfrüht, weil die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der EU heute noch nicht in Kraft sind. Eine Minderheit möchte sich aber schon heute dagegen wappnen, dass Geschäfte im Markt für Warenderivate zur Umgehung internationaler Standards auf Plattformen in der Schweiz verschoben werden.
Höhere Transparenz
Bei der Definition der finanziellen Gegenparteien folgte die Kommission dem Bundesrat mit 17 zu 7 Stimmen. Eine Minderheit hatte beantragt, dass Konzernobergesellschaften, kollektive Kapitalanlagen und Vorsorgeeinrichtungen nicht als finanzielle Gegenparteien gelten. Zugestimmt hat die WAK auch dem Vorschlag, dass ein Handelsplatz die aktuellen Geld- und Briefkurse für Aktien und Effekten sowie die Tiefe der Handelspositionen zu diesen Kursen veröffentlicht.
Die Kommission sei der Ansicht, dass Transparenz eine effiziente Preisallokation und Chancengleichheit schaffe, heisst es in der Mitteilung. Zudem entspreche die Bestimmung den internationalen Standards in diesem Bereich, was zentral sei, um den Marktzugang für Finanzmarktinfrastrukturen aus der Schweiz sicherzustellen. (awp/mc/ps)