Zürich – Die Credit Suisse (CS) hat gemäss der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) den Schweizer Behörden in Reaktion auf ein US-Amtshilfegesuch auch umfangreiche Daten von Nicht-US-Kunden ausgeliefert. Neben Daten zu fünf US-Bürgern habe die Grossbank auch Unterlagen zu 125 weiteren Kunden verschiedenster Nationalität geliefert. Diese Daten seien zudem an Dritte gelangt, so die NZZ. Eine Anwaltskanzlei hat nun Anzeige gegen die CS eingereicht.
Der Wirtschaftsanwalt eines US-Kunden habe den USB-Stick von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) erhalten, der Kontounterlagen von insgesamt 130 CS-Kunden enthalte, heisst es in dem NZZ-Artikel. Die insgesamt 4’800 Seiten Bankinformationen, in die auch die NZZ Einsicht erhielt, betreffen Kunden verschiedenster Nationalität. Unter anderem würden darin der Jachtkauf eines Norwegers, der Pferdekauf eines Russen oder die Steuerumgehungen eines Deutschen dokumentiert.
Daten an Dritte gelangt
Die Unterlagen beträfen Kunden, die finanzielle Transaktionen über eine international tätige Wirtschaftskanzlei tätigten, erläutert die NZZ. Nachdem die CS die Daten sämtlicher Kunden dieser Kanzlei an die ESTV weitergegeben hat, sind sie offenbar auch an Dritte gelangt.
Klage wegen Verletzung des Bankgeheimnisses
Die CS erklärte gegenüber der NZZ in einer Stellungnahme, dass sie bei der Datenlieferung nach den Vorgaben der ESTV gehandelt habe. Auch die ESTV sieht gemäss der Zeitung keinen Grund für Kritik. Die betroffene Wirtschaftskanzlei hat nun Klage wegen Verletzung des Bankgeheimnisses bei der Finanzmarktaufsicht (FINMA) eingereicht und beantragt, dass die Daten der Nicht-US-Kunden nicht an die USA geliefert werden dürfen. (awp/mc/pg)