OECD stellt Schweiz gute Note für Steuertransparenz aus
Bern – Die Schweizer Steuergesetzgebung ist «largely compliant», also «weitgehend konform», mit OECD-Regeln. Zu diesem Schluss kommt das Global Forum in seinem diesjährigen Bericht, der am Montag veröffentlicht wurde.
Die Noten des Global Forum werden von den G20-Staaten, der OECD und der EU als Kriterien herangezogen, um zu beurteilen, ob ein Staat in Bezug auf Steuertransparenz als nicht kooperativ zu identifizieren ist. Nicht kooperative Staaten werden auf schwarze Listen gesetzt. Diese könnten Staaten als Grundlage dazu dienen, Gegenmassnahmen zu ergreifen.
«Wichtiger AIA-Partner»
Solche hat die Schweiz derzeit nicht zu befürchten. Das Global Forum stellt deutliche Verbesserungen in der Praxis fest – namentlich bei den Inhaberaktien und der Effizienz des Informationsaustauschs, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitteilte. Ein entsprechendes Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Global Forum war Anfang November 2019 in Kraft getreten.
Insbesondere können Inhaberaktien künftig nur noch von börsenkotierten Gesellschaften oder als Bucheffekte ausgegeben werden. Massnahmen zu den Inhaberaktien, die sich bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits im Umlauf befanden, wurden auch getroffen. Beides wertet das Global Forum als positive Entwicklung.
Zudem sei die Schweiz mit rund 100’000 Gesuchen von ausländischen Steuerbehörden zwischen 2015 und 2018 «ein wichtiger internationaler Partner beim Informationsaustausch auf Ersuchen», heisst es im Bericht. Die Schweiz habe die personellen Ressourcen aufgestockt und die Verfahren optimiert, um die wachsende Zahl von Anfragen zu bewältigen.
Beschwerderechte stärken
Zu einigen Punkten gibt das OECD-Gremium aber Empfehlungen ab. Verbesserungsbedarf sieht das Global Forum vor allem bei der Verfügbarkeit von Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten, bei den Rechten natürlicher und juristischer Personen, die von einem Amtshilfeersuchen betroffen sind, sowie bei den Vertraulichkeitsanforderungen.
Zwar seien grosse ausländische Unternehmen verpflichtet, eineaktuelle Liste ihrer Eigentümer den Schweizer Steuerbehörden anzugeben, es fehlten aber «Durchsetzungsmassnahmen», falls dieser Verpflichtung nicht nachgekommen würde, schreibt das Global Forum.
Zudem seien weiterhin «einige Mängel» bei der Geldwäschereibekämpfung festzustellen. Schliesslich wird der Schweiz empfohlen, die teilweise langen Wartezeiten nach einem Gesuch um Steueraustausch zu verkürzen.
Kleine Verschiebungen
Schon bei der ersten Prüfungsrunde im Jahr 2016 erteilte das Global Forum der Schweiz die Gesamtnote «weitgehend konform» und gab einige Empfehlungen ab. Die zweite Runde begann für die Schweiz Ende 2018.
Verbessert hat sich die Schweiz in den Prüfungspunkten «Zugang zu Informationen» und «Rechte und Schutzmassnahmen». Für den ersten Bereich erhielt die Schweiz die bestmögliche Bewertung «konform», für den zweiten die zweitbeste Note «weitgehend konform».
Jeweils eine um eine Stufe schlechtere Benotung erhielt die Schweiz bei der «Verfügbarkeit von Bankinformationen» sowie der «Vertraulichkeit». In den übrigen sechs Kategorien ist die Bewertung die gleiche wie vor vier Jahren, weshalb unter dem Strich die gleiche Note resultiert.
Verschärfte Kriterien
Bei der laufenden zweiten Prüfungsrunde gelten für alle Global-Forum-Mitglieder verschärfte Bewertungskriterien, wie zum Beispiel die Qualität der Amtshilfeersuchen, die Gruppenersuchen oder die Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten.
69 Berichte wurden bisher veröffentlicht: 14 Staaten erhielten demnach die Note «konform», 46 waren wie die Schweiz «weitgehend konform», 8 «teilweise konform», und ein Staat erhielt die Bewertung «nicht konform». Diese zweite Runde soll bis 2023 abgeschlossen sein. (awp/mc/ps)