Parlament beschliesst härteres Vorgehen gegen Insiderhandel

Parlament beschliesst härteres Vorgehen gegen Insiderhandel

Bern – Insiderhandel und Marktmanipulation an der Börse werden künftig strenger geahndet. Der Nationalrat hat am Donnerstag als Zweitrat die Verschärfungen ohne Gegenstimme gutgeheissen. Neu können alle Marktbeteiligten bestraft werden. Das Ausnützen von vertraulichen und kursrelevanten Informationen ist künftig auch für Hedgefonds und private Investoren verboten. Im noch geltenden Recht ist eng umschrieben, wer als Insider gelten kann. So können nur jene Marktteilnehmer bestraft werden, die unter der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht (FINMA) stehen.

Neu werden Insiderhandel und Kursmanipulation zudem als Vortaten zur Geldwäscherei gewertet. Die Strafverfolgung liegt somit nicht mehr bei den kantonalen Behörden, sondern bei der Bundesanwaltschaft. Das Bundesstrafgericht wird die Fälle beurteilen. Weiter werden mit der Revision des Börsengesetzes die Kompetenzen der FINMA ausgebaut. Kommissionssprecherin Gabi Huber (FDP/UR) sagte, Ziel sei es, marktmissbräuchliches Verhalten zu bekämpfen und den Schweizer Finanzplatz zu stärken. Zudem würde mit den neuen Bestimmungen internationalen Regeln Rechnung getragen.

Kontrollprämie abgeschafft
Umstritten war, ob die sogenannte Kontrollprämie bei öffentlichen Kaufangeboten abgeschafft werden soll. Heute dürfen Käufer, die eine Firma übernehmen wollen, Grossaktionären einen höheren Preis pro Aktie anbieten als Kleinaktionären. Die Idee dahinter: Aktienpakete können die Kontrolle über eine Firma ermöglichen und haben deshalb einen höheren Wert als einzelne Publikumsaktien. Der Bundesrat schlug die Aufhebung der Kontrollprämie vor, weil sie dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Aktionäre widerspricht. Der Ständerat war dem Bundesrat gefolgt. Im Nationalrat machte sich eine knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission für die Beibehaltung stark, unterlag aber im Plenum mit 101 zu 81 Stimmen.

Für die Kontrollprämie setzen sich FDP und SVP ein. Unterstützt wurden sie vom Grünen Alec von Graffenried (BE). Er sagte, dass Grossaktionäre eine grössere Verantwortung tragen würden als Kleinaktionäre. Mit der Kontrollprämie werde diese Verantwortung abgegolten.

Erfolglos gegen Datenhehlerei
Ohne Erfolg versuchten CVP, FDP und BDP der Weitergabe von gestohlenen Bankkundendaten einen Riegel zu schieben. Neu sollte bestraft werden können, wer Informationen offenbart, die er von jemanden bekommen hat, der seinerseits das Berufsgeheimnis verletzt hat. Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf unterstütze das Anliegen. Es bestehe eine Lücke und diese könne hier und in weiteren Gesetzen geschlossen werden, sagte sie. Yves Nidegger (SVP/GE) hielt entgegen, dass etwa die ärztliche Schweigepflicht auch nur von einem Arzt gebrochen werden könne. Die Antrag scheiterte mit 108 gegen 61 Stimmen.

Drei-Prozent-Schwelle bleibt
Weiter wird mit der Gesetzesrevision die Pflicht zur Offenlegung von Beteiligungen ausgebaut. Wer Beteiligungen vorsätzlich nicht meldet, kann neu mit bis zu zehn Millionen Franken gebüsst werden. Ein Antrag aus den Reihen der SVP, die Meldepflicht zu lockern, scheiterte deutlich. Die Partei wollte, dass der Erwerb von drei Prozent der Aktien einer Firma nicht mehr offengelegt werden muss. Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) sagte, dass die 3-Prozent-Schwelle erst vor einigen Jahren auf Wunsch des Schweizer Werkplatzes eingeführt worden sei.

Vorlage noch einmal in den Ständerat
Keine Chance hatte die SP mit dem Vorschlag, das Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation auf den Handel von Rohstoffen, Edelmetallen und – mit Blick auf die Affäre Hildebrand – auch auf Währungen auszudehnen. Ihr Minderheitsantrag aus der Kommission wurde mit 118 zu 55 Stimmen abgelehnt. Wegen einer Differenz muss die Vorlage nochmals in den Ständerat. Eine Mehrheit aus SVP, SP und Grüne beschloss im Nationalrat mit 92 zu 75 Stimmen, dass Insiderhandel auch dann strafbar ist, wenn dieser nicht getätigt wurde, um einen Vermögensvorteil zu erlangen. (awp/mc/ps)

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