Postfinance senkt Negativzinsschwelle

Postfinance senkt Negativzinsschwelle
Hansruedi Köng, ehemaliger PostFinance-CEO. (Bild: PostFinance)

Bern – Die Postfinance zieht die Daumenschrauben bei den Negativzinsen an. Ab Dezember wird der Freibetrag, ab dem Negativzinsen erhoben werden, für Sparkontoinhaber halbiert. Neu müssen Sparkontenbesitzer schon ab 250’000 Franken Strafgebühren zahlen. Bisher war die Schwelle doppelt so hoch. Betroffen ist laut einem Postfinance-Sprecher eine tiefe vierstellige Anzahl Kunden.

«Kunden, die ausser einem Sparkonto keine weiteren Dienstleistungen der Postfinance in Anspruch nehmen und mehr als 250’000 Franken auf dem Konto habe, müssen dann eine Guthabengebühr zahlen», sagte der Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP. Zuvor hatte die Tagesschau von Fernsehen SRF darüber berichtet.

Betroffene informiert
Die seit zwei Jahren geltende Schwelle von 500’000 Franken gilt auch weiterhin, wenn Kunden Produkte und Dienstleistungen der Postfinance nutzen. «Bei jenen Kunden, die aber das Sparkonto ausschliesslich zum Parkieren von Geld benutzen, gilt ab Dezember der neue Schwellenwert», betonte der Sprecher. Dann werde eine Guthabengebühr von 1 Prozent auf die über dem Schwellenwert liegenden Einlagen fällig.

Die Postfinance habe die Betroffenen informiert: «Alle Kunde, die kein Schreiben erhalten haben, sind nicht betroffen», sagte der Sprecher.

Erst Ende September senkte die Post-Tochter ihre Zinsen auf Spar- und Vorsorgekonten erneut. Statt vorher 0,05 Prozent erhalten Inhaber eines E-Sparkontos der Postfinance nur noch halb so viel Zins. Beim Vorsorgekonto 3a senkte Postfinance den Zins von 0,20 auf 0,15 Prozent. (awp/mc/pg)

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