Bern – Der Bundesrat hat am Mittwoch die AHV- und IV-Renten um 2,5 Prozent respektive den Mindestbeitrag um 30 Franken erhöht. Gleichentags beschloss er, den Zinssatz bei der beruflichen Vorsorge nicht anzupassen. Die Gewerkschaften zeigten sich nicht ganz zufrieden mit den Entscheiden.
Die Minimalrente der AHV und IV wird für das Jahr 2023 auf 1225 Franken im Monat erhöht, die Maximalrente um 60 Franken auf 2450 Franken, wie die Regierung mitteilte. Die Berechnung des Prozentsatzes von 2,5 Prozent basiert auf dem im AHV-Gesetz vorgeschriebenen Mischindex aus der Entwicklung bei der Teuerung und den Löhnen. Im laufenden Jahr wird von einer Teuerung von 3 Prozent und einer Lohnerhöhung um 2 Prozent ausgegangen. Die Teuerung werde damit beinahe vollständig ausgeglichen, schrieb der Bundesrat.
Damit zeigten sich der Gewerkschaftsbund (SGB) und der Dachverband der Arbeitnehmenden (Travail.Suisse) jedoch nicht einverstanden. Dieses Berechnungssystem verfälsche das Resultat, schrieben sie in ihren Mitteilungen. Die Teuerung habe in den vergangenen zwei Jahren die Lohnentwicklung überstiegen. Die Rentenanpassungen auf dieser Berechnungsgrundlage reiche nicht aus, um die Kaufkraft der AHV-Renten zu sichern, so wie es die Verfassung verlange. Vielen Rentnern und Rentnerinnen drohe Altersarmut.
Auch im Parlament liegt die Forderung nach einem vollständigen Teuerungsausgleich bei AHV- und IV-Renten sowie den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen auf dem Tisch. In den Räten sind dazu drei Motionen hängig.
Auch wird eine tiefere Teuerungs-Schwelle für die vorzeitige Anpassung der Renten gefordert – derzeit ist sie bei 4 Prozent. Werden diese Vorstösse in der Wintersession verabschiedet, könnte das Gesetz in der Frühjahrssession dringlich verabschiedet werden, schreibt der Bundesrat. Die höheren Renten könnten dann rückwirkend auf den 1. Januar ausbezahlt werden.
Mehrkosten von 1,38 Milliarden Franken
Bliebe die Erhöhung so, wie der Bundesrat am Mittwoch entschieden hat, führte dies gemäss Mitteilung bei AHV und IV zu Mehrkosten von rund 1,37 Milliarden Franken. 1,215 Milliarden Franken davon entfallen auf die AHV, und davon fallen 245 Millionen Franken oder rund ein Fünftel der Ausgaben zulasten des Bundes an. Die Invalidenversicherung (IV) hat Mehrausgaben von 155 Millionen Franken zu tragen.
Daneben machte der Bundesrat am Mittwoch etwa Anpassungen bei den Mindestbeiträgen von Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen für AHV, IV und bei der Erwerbsersatzordnung (EO) sowie bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen, konkret beim Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs.
Basierend auf der Preisentwicklung wurden ausserdem die Beiträge an die Mieten und Nebenkosten angepasst. Der Anstieg bei der Miete beläuft sich auf 7,1 Prozent. Neu gibt es pro Jahr je nach Region zwischen 15’540 und 17’580 Franken. Die Pauschale für Neben- und Heizkosten wird von 2520 Franken auf 3060 Franken pro Jahr erhöht.
Keine Anpassung bei der beruflichen Vorsorge
Diskutiert hat der Bundesrat am Mittwoch ausserdem über die berufliche Vorsorge für das kommende Jahr. Da beschloss er, keine Überprüfung und damit keine Anpassung vorzunehmen. Pensionskassen müssen Vorsorgeguthaben von Versicherten somit auch im kommenden Jahr zu mindestens einem Prozent verzinsen. Auch die eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge hatte sich Ende August dafür ausgesprochen, den Satz bei einem Prozent zu belassen.
Der SGB zeigte sich auch damit nicht einverstanden. Schon seit fünf Jahren verharre der BVG-Mindestzinssatz auf dem «rekordtiefen Wert» von einem Prozent, schrieb er in einer Stellungnahme. Begründet worden sei dies mit den negativen Zinsen – doch nun habe die Zinswende eingesetzt. Es sei für die Versicherten unverständlich, dass die Regierung auf eine Erhöhung verzichte.
Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes ist einerseits die Höhe der Rendite auf Bundesobligationen – die gemäss Mitteilung deutlich gestiegen sind -, andererseits sind es die Renditen auf Aktien, Anleihen und Liegenschaften – die demnach deutliche Rückschläge verzeichneten. Insgesamt sei trotz der schwierigen Situation an den Märkten eine Beibehaltung des Mindestzinssatzes von einem Prozent gerechtfertigt, schloss der Bundesrat. Im kommenden Jahr soll der Mindestzinssatz dann wieder überprüft werden. Die Pensionskassen begrüssten den Entscheid und stehen hinter der Einschätzung des Bundesrats, wie deren Verband mitteilte. (awp/mc/ps)