Santander-CEO Alfredo Sáenz.
Madrid – Der CEO der Bank Santander, Alfredo Sáenz, soll durch den Obersten Gerichtshof zum Rücktritt gezwungen werden. Wie aus Justizkreisen in Madrid verlautete, beschlossen die Richter, den Bankier wegen Irreführung der Justiz zu einer Haftstrafe von acht Monaten und einem einstweiligen Berufsverbot zu verurteilen.
Das Urteil wurde bislang nicht offiziell verkündet, weil der Text noch nicht abgefasst wurde. Sáenz gilt bei der Bankengruppe als die «rechte Hand» des Santander-Präsidenten Emilio Botín und ist einer der bestbezahlten Bankiers in Spanien. Ihm war von der Anklage zur Last gelegt worden, 1994 als damaliger Präsident der Bank Banesto falsche Anschuldigungen gegen vier Geschäftsleute erhoben zu haben, um sie zur Rückzahlung von Schulden zu zwingen. Der 68-Jährige war in dieser Sache bereits im Dezember 2009 von einem Gericht in Barcelona zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof entschied in einem Berufungsverfahren, das Strafmass zu erhöhen.
Santander wartet offizielles Urteil ab
Der Santander-Chef Botín lehnte eine Stellungnahme ab und kündigte, die Bank werde sich dazu äussern, wenn das Urteil offiziell vorliege. Aus Bankenkreisen verlautete, die Grossbank erwäge, die Entscheidung beim Verfassungsgericht anfechten zu lassen. Dies hätte zur Folge, dass das Urteil vorerst nicht rechtskräftig würde und Sáenz weiter im Amt bleiben könnte. Die Haftstrafe wird der Bankier ohnehin nicht verbüssen müssen. In Spanien werden Haftstrafen von weniger als zwei Jahren praktisch automatisch zur Bewährung ausgesetzt, sofern die Betroffenen nicht vorbestraft sind.
Falschanschuldigungen
Sáenz war bei Banesto sein Amt 1993 mit dem Vorsatz angetreten, beim Eintreiben von Schulden eine härtere Linie einzuschlagen. Nach der Anklage soll er einen Anwalt beauftragt haben, vier Unternehmer mit falschen Anschuldigungen vor der Justiz unter Druck zu setzen. Der Richter Luis Pascual Estevill, der später im Mittelpunkt eines der grössten Justizskandale in Spanien stand und wegen Rechtsbeugung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, liess die vier Geschäftsleute in Untersuchungshaft nehmen. Später stellte sich jedoch heraus, dass die Vorwürfe nicht stimmten. (awp/mc/ps/17)