Zürich – Die Schweizer Börse SIX hat die Befreiung der Bank Sarasin von gewissen Publizitätspflichten verlängert. Diese gilt nun bis und mit 31. Mai 2013, wie die vor einiger Zeit von der Safra-Gruppe übernommene Basler Privatbank am Freitag mitteilte. Zuvor galt eine Frist bis zum 7. April.
Dies betreffe insbesondere die Ad-hoc Publizität, die Pflicht zur Offenlegung von Management Transaktionen, zur Führung eines Unternehmenskalenders oder zur Meldung von gewissen Unternehmensereignissen. Auch von der Pflicht zur Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2012 wurde vom 30. April 2013 bis zum 1. Juli verlängert.
Safra-Gesuch um Kraftloserklärung noch hängig
Das Gesuch von Safra vom Oktober 2012, die restlichen sich im Publikum befindenden Namenaktien B der Bank Sarasin für kraftlos zu erklären, sei noch hängig. Die von der SIX genehmigte Dekotierung der Namenaktien werde vollzogen, sobald der Entscheid des Gerichts in Basel in Rechtskraft erwachsen sei, heisst es in der Mitteilung weiter. (awp/mc/ps)