Bern – Eine auf Menschenrechtsklagen spezialisierte Organisation mit Sitz auf den Seychellen hat eine Schiedsklage gegen die Schweiz eingereicht. Sie wirft der Eidgenossenschaft die Verletzung internationaler Verpflichtungen beim Investitionsschutz vor und fordert 300 Millionen Franken Entschädigung.
Die Firma Human Rights Defenders Inc. wird von einem Schweizer kontrolliert. Eigenen Angaben im Internet zufolge sind bei ihr Juristen und weitere Menschenrechtsexperten tätig.
Sie hat ihre Schiedsklage am 29. Mai beim Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington D.C. eingereicht, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Donnerstag mitteilte. Das Zentrum leitete das Verfahren gegen die Schweiz am Montag ein, wie seiner Internetseite zu entnehmen ist.
Die Klageorganisation gibt an, sie handle im Auftrag von drei italienischen Staatsangehörigen. Diese hätten im Zusammenhang mit einer Sperrfrist für Immobiliengeschäfte in der Schweiz Verluste erlitten.
Massnahme gegen Spekulation
Diese fünfjährige Sperrfrist zwischen Kauf und Wiederverkauf von Immobilien hatte der Bundesrat am 6. Oktober 1989 aufgrund der vom Parlament beschlossenen bodenrechtlichen Sofortmassnahmen erlassen.
Die dringlichen Massnahme sollte die Spekulation eindämmen und die Nachfrage nach Immobilien dämpfen. Das Parlament verkürzte die Sperrfrist 1992 auf zwei Jahre und die Massnahme lief Ende 1994 aus.
Gemäss Seco-Mitteilung wirft die Klageorganisation der Schweiz vor, mit der Sofortmassnahme ihre internationalen Verpflichtungen zum Schutz von Investitionen verletzt zu haben. Sie verlangt deshalb eine Entschädigung von 300 Millionen Franken zuzüglich Zinsen. Die Klage stützt sich auf das bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Ungarn.
Verschiedene Klagen
Die von dem Schweizer geleitete Organisation habe «bereits vor verschiedenen Instanzen in der Schweiz und im Ausland Klagen gegen die Schweiz erhoben», schreibt das Seco. «Alle diese Klagen wurden abgewiesen.» Die Schweiz weise alle Forderungen zurück.
Als nächster Schritt werde ein Schiedsgericht eingesetzt, das den Fall beurteilen werde. Es handelt sich gemäss ICSID um das erste ICSID-Schiedsverfahren gegen die Eidgenossenschaft. (awp/mc/ps)