FINMA-Präsidentin Anne Héritier Lachat.
Bern – Die schweizerische Bankenregulierung stimmt gemäss einer unabhängigen Überprüfung zum grössten Teil mit den internationalen Basel III-Regeln überein. Zwar wichen die schweizerischen von den internationalen Normen in einigen Punkten ab, aber diese Differenzen hätten keine substanziellen Auswirkungen, heisst es in einer Mitteilung der Finanzmarktaufsicht FINMA vom Dienstag. Dennoch hat die FINMA einige Anpassungen eingeleitet.
In den vergangenen Monaten hatte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht eingehend geprüft, ob die schweizerische Regulierung mit den Basel-III-Eigenmittelvorschriften übereinstimmt, wie die FINMA schreibt. Von 14 geprüften Teilbereichen habe der Ausschuss elf als vollständig mit Basel III übereinstimmend bezeichnet. In drei Teilbereichen (Kapital, IRB und Offenlegung) habe er dagegen einige Abweichungen von den Basler Standards festgestellt. Die meisten dieser Punkte hätten aber lediglich formellen Charakter.
Anpassungen in zwei Bereichen
Die Schweizer Normen müssen nun in zwei Bereichen angepasst werden. Dies betrifft laut Mitteilung einzelne Regeln zu den anrechenbaren Eigenmitteln und den auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRB) zur Unterlegung von Kreditrisiken. Einzelheiten dazu seien bereits im Mai veröffentlicht worden.
Fünfte Einzeluntersuchung
Die Prüfung umfasste eine Selbsteinschätzung der Finma, gefolgt von einer Vor-Ort-Untersuchung durch den Basler Ausschuss. Dabei hätten die Verantwortlichen Gespräche mit Regulatoren, Vertretern einer Reihe von Banken und auch der beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse sowie mit Wirtschaftsprüfern geführt.
Der Bericht über die Schweiz stellte die fünfte Einzeluntersuchung des Basler Ausschusses dar. Über die EU, Japan, die USA und Singapur sind im Oktober 2012 und im vergangenen März Berichte publiziert worden. Derzeit untersucht der Ausschuss die Einführung von Basel-III in China, danach sollen Brasilien und Australien folgen.
Eigenmittel-Vorschriften gehen über Basel-III-Anforderungen hinaus
Bei den generellen Bestimmungen für Banken-Eigenmittel geht die Schweiz weiter als Basel-III. Nur für kleine Schweizer Banken gilt die internationale Regel, dass 10,5% der risikogewichteten Aktiven als Eigenmittel verfügbar seien. Bei mittleren Banken beträgt die Vorschrift 12%, bei den Grossbanken 19%. (awp/mc/pg)