Schweizer Online-Händler: Probleme mit zahlungsunwilligen Kunden nehmen zu

Mikrosteuer

(Photo by Jonas Leupe on Unsplash)

München – Viele Schweizer Online-Händler haben regelmässig mit Kunden zu tun, die bei ihnen Produkte bestellen, diese erhalten − und dann nicht für sie zahlen. Die Shopbetreiber erbringen ihre Leistung, doch ihren Lohn erhalten sie dafür nicht.

Ein solches Szenario ist nicht nur überaus ärgerlich, sondern kann insbesondere für kleine Betriebe auch schnell existenzbedrohend werden.

Zehn bis 20 Prozent der Bestellungen bleiben unbezahlt

Davon erzählt beispielsweise auch die Betreiberin eines Online-Geschäfts, welches Bastelboxen für Kinder anbietet. Die bunten Boxen können sowohl im Monats-Abo als auch einzeln erworben werden. Ganze zehn bis 20 Prozent der Bestellung bleiben erst einmal unbezahlt.

So versucht die Betreiberin aufrichtig, ihr Geld zu bekommen. Sie erinnert ihre Kunden zuerst per E-Mail, dann mit einer strengen Ermahnung. Sogar ihr allererster Kunde hat seine Bestellung nicht bezahlt. Was sich viele jedoch kaum vorstellen können: Das Geld auf dem Rechtsweg einzutreiben, geht mit einem sehr hohen Aufwand einher. Für ein Geschäft, welches Bastelanleitungen und Zubehör verkauft, ein zu hoher Aufwand. Da der Betrieb so klein ist, lohnt es sich kaum.

Im EU-Vergleich zahlen in der Schweiz verhältnismässig viele Kunden

Es gibt jedoch noch weit mehr Schweizer Online-Händler, die sich mit zahlungsunwilligen Kunden bestens auskennen. In der Schweiz werden jedoch nur die wenigsten aller Bestellungen wirklich nicht bezahlt. Bei dem Blick auf den gesamten EU-Raum liegt die Quote allerdings schon bei sechs Prozent.

Es gibt Einzelfälle, in denen die Shopbetreiber auch auf den Kosten von sehr umfangreichen Bestellungen sitzen bleiben. Den Betrag müssen sie dann schlichtweg abschreiben. Dennoch lohnt es sich für den Großteil der zahlungsunwilligen Kunden doch, von der Möglichkeit, einen Experten einzuschalten. Ein Inkasso beauftragen führt in vielen Fällen dazu, dass der Gläubiger sein Geld letztendlich doch erhält.

Für kleine Shops lohnt sich eine Betreibung oft nicht

Dass zehn bis 20 Prozent der Bestellungen nicht bezahlt werden, überrascht Experten allerdings kaum. Sie äussern, dass es vielen Kunden absolut bewusst ist, dass sie keine schwerwiegenden Konsequenzen befürchten müssen, wenn sie die Rechnungen ihrer Online-Käufe nicht bezahlen. Insbesondere bei kleineren Bestellungen kann ihnen kaum etwas passieren − das wissen sie ganz genau.

Geht es beispielsweise um einen Warenwert von 300 Franken und einer Marge von fünf Prozent, verdient der Shopbetreiber daran rund 15 Franken. Natürlich lohnt es sich da für ihn kaum, die Kosten für die Betreibung in Höhe von circa 17 Franken zu zahlen.

Diese Möglichkeiten haben Online-Händler, um ihr Geld zu bekommen

Doch was können Online-Händler nun konkret tun, um zu ihrem Recht zu kommen? Im Beispiel des Bastel-Versands ist die Betreiberin dazu übergegangen, nur noch die Zahlungsart Vorkasse anzubieten. Diesem Beispiel folgen einige Shopbetreiber. Allerdings leiden darunter die Kundenzufriedenheit und im Endeffekt damit auch die Umsätze.

Es gibt natürlich auch Kunden, die irgendwann ihre Rechnung bezahlen, jedoch erst dann, wenn sie mehrmals dazu aufgefordert werden. So haben sich viele Schweizer Online-Händler bereits die Regel gesetzt, nach drei Mahnungen konsequent einen Inkassodienstleister zu beauftragen.

Dies tun im Übrigen immer mehr Shopbetreiber. Bei den Schweizer Inkasso-Dienstleistern liegen landesweit rund fünf Millionen Fälle − zusammengerechnet in einer Höhe von mehr als elf Milliarden Franken. (Paywise/mc/hfu)


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