Roland Ledergerber, CEO St. Galler Kantonalbank SGKB.
Zürich – Die zu 100% der St. Galler Kantonalbank gehörende Hyposwiss Privatbank wehrt sich gegen den Vorwurf der Geldwäscherei. Gemäss einer unabhängigen Prüfung habe die Hyposwiss keine Geldwäscherei betrieben und alle entsprechenden Meldepflichten eingehalten, teilte die St. Galler Kantonalbank am Mittwoch mit.
Gemäss verschiedenen Medienberichten in den vergangenen Wochen hatte der russische Staatsbürger Oleg Deripaska gegen die Hyposwiss Privatbank eine Strafanzeige wegen Geldwäscherei eingereicht. Komme er damit nicht zum Ziel, werde er eine Zivilklage in Milliardenhöhe folgen lassen, hiess es in einem Beitrag des Schweizer Fernsehens von Ende November.
Auseinandersetzung zwischen russischen Geschäftsleuten
Hintergrund sei eine zwischen zwei russischen Geschäftsleuten geführte Auseinandersetzung rund um die Kontrolle des Rohstoffunternehmens Norilsk Nickel, schreibt nun heute auch die St. Galler Kantonalbank. Sie sehe sich seit Ende Oktober 2011 in den Medien im Zusammenhang mit einer gegen Dritte gerichteten Strafanzeige mit dem Vorwurf der Geldwäscherei konfrontiert. Zur Klärung der Sachlage sei die externe Revisionsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PWC) mit einer unabhängigen Prüfung der Vorwürfe betreut worden.
PWC: Kein Tatbestand der Geldwäscherei festgestellt
PWC habe die Einhaltung der strafrechtlichen Normen bezüglich Geldwäscherei innerhalb des Zeitraums vom 1. Juli 2010 bis zum 31. Oktober 2011 geprüft und festgestellt, dass die Bank nicht gegen strafrechtliche Geldwäschereibestimmungen verstossen habe. Der Bericht bestätige ferner, dass sich keine Hinweise auf den Tatbestand der Geldwäscherei fänden, keine Meldepflichten verletzt und die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken eingehalten worden seien.
Vorwürfe vom Tisch?
Mit diesem unabhängigen Befund sehen sich die St. Galler Kantonalbank und die Hyposwiss in ihrer Beurteilung bestätigt, wonach «die Geldwäschereivorwürfe haltlos sind». Man gehe nun davon aus, dass die Vorwürfe strafrechtlicher und zivilrechtlicher Art vom Tisch seien. Angesichts der Härte der Auseinandersetzung um Norilsk Nickel sei jedoch nicht auszuschliessen, dass weiterer Druck gegen die Strafuntersuchungsbehörden aufgebaut werde.
SGKB behält sich juristische Schritte vor
Obschon sich die Strafanzeige nicht gegen die Hyposwiss richte, sei auch nicht auszuschliessen, «dass die Bank von interessierten Kreisen weiterhin bewusst in den öffentlichen Fokus gezogen» werde. Nach der Prüfung durch PWC sehe man solchen Aktionen aber gelassen entgegen. Gleichzeitig behält sich die Bank juristische Schritte gegen unberechtigte Vorwürfe vor.
Dass Deripaska gegen die Hyposwiss eine Strafanzeige eingereicht hat, wurde bereits im vergangenen Oktober publik. «Die Hyposwiss Privatbank liess sich unter Führung eines ihrer Verwaltungsräte und unter Einbezug eines Konglomerats von Offshore-Vehikeln als Drehscheibe einer kriminellen Transaktion in Milliardenhöhe instrumentalisieren», zitierte damals der «TagesAnzeiger» aus der Klageschrift.
Machtkampf um Norilsk Nickel
Hintergrund der Anzeige ist ein Machtkampf um Norilsk Nickel, den grössten Nickel-Produzenten der Welt, zwischen Deripaska und Vladimir Potanin. Potanin besitzt gemäss Schweizer Fernsehen offiziell gut 25% an Norilsk Nickel, der von Deripaska kontrollierte Aluminium-Konzern Rusal besitzt ebenfalls 25%. Als Vertreter von Rusal sitzt Deripaska auch im Verwaltungsrat von Norilsk Nickel. (awp/mc/pg)